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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 02.05.2005, 12:27 Uhr

Das dritte aufgesparte Jahr Elternzeit

Hallo,

hat von Euch schon jemand das "dritte" aufgesparte EZ-Jahr genommen?

Ich möchte das jetzt nehmen, bzw. 6 Monate davon mit der Option auf Verlängerung. Ich weiß, daß ich keinen Rechtsanspruch darauf habe, das ausgerechnet jetzt nehmen zu dürfen, aber mein AG ist nicht abgeneigt. Leider hat er auch zwar bisher mehrere Anträge auf "Aufsparen" des 3. Jahres erhalten, aber ich bin die erste, die das Jahr dann auch nehmen möchte.

Wie macht man das vertraglich? Wir werden für die Dauer der EZ einen Teilzeitvertrag abschließen über 30 Stunden. Schreibt man da einfach rein, daß dieser TZ-Vertrag im Rahmen der EZ abgeschlossen wird oder sollte es da einen Extra-Vertrag geben? Wenn ja: Was steht da drinnen?

Helft mir (und meinem AG) mal bitte.

Danke,
Elisabeth.

 
8 Antworten:

Re: Das dritte

Antwort von Joy1 am 02.05.2005, 12:54 Uhr

Hallo Elisabeth,

also wie das mit dem 3., aufgesparten Jahr ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Aber ich arbeite jetzt innerhalb der "Elternzeit" und habe einen entsprechenden Vertrag.
Mein bisheriger Vertrag ruht derzeit. Der Arbeitsvertrag während der Elternzeit (EZ)ist ein befristeter Vertrag, der autom. nach Ablauf der EZ endet. Mein bisheriger Vertrag (unbefristet) tritt dann wieder in Kraft.

In dem befristeten Arbeitsvertrag steht explitit o. g. Sachverhalt. Daneben enthält er noch sämtliche Daten (Gehalt, Arbeitszeit, etc.) in denen das Arbeitsverhältnis vom bisherigen abweicht. Ansonsten wird für alle anderen Fragen auf den ruhenden "Ursprungsvertrag" verwiesen.

Hoffe, das hilft!

Viele Gruße,
Joy

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Re: Das dritte

Antwort von KaMeKai am 02.05.2005, 13:41 Uhr

Hallo,
Du musst den Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit schriftlich rechtzeitig beim AG einreichen. Die muss er Dir dann gewähren.
Du darfst nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Ob Du vorher mehr gearbeitet hast oder extra für die Elternzeit den Vertrag auf 30 Stunden runterschraubst, ist egal. Hauptsache Du arbeitest nicht mehr.
LG
Kathrin

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Re: Das dritte

Antwort von desireekk am 02.05.2005, 15:06 Uhr

Sollte man nicht meinen daß so ein großer Betrieb sich da überfordert fühlt... :-)

Du schreibst doch schon alles:

Daß er Dir ab xx.xx.xxxx 6 Monate Deiner EZ gewährt und Du bis zum xx.xx.xxxx schriftlich anzeigen mußt, wen Du eine unmittelbare Verlängerung wünschst, der er hiermit schon zustimmt.
Daß ein TZ-Vertrag geschlossen wird, der den Ursprungsvertrag nicht berührt und nur während der EZ gilt.
Regelungen, die nicht im TZ-Vertrag zu finden sind, sollen wie im Ursprungsvertrag gelten.

So einfach ist das :-)))

Alles liebe,

Désirée

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Re: Das dritte

Antwort von tinai am 02.05.2005, 15:12 Uhr

Es ist, wie Joy beschreibt. Während der EZ ruht der reguläre Vertrag (SV-Unterbrechung). Für die Elternzeit kann dann ein eigener Vertrag geschlossen werden, der automatisch mit Ende EZ endet.

Gruß Tina

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Re: just checking

Antwort von Benedikte am 03.05.2005, 2:01 Uhr

Muss mal wieder querschiessen. Bist Du sicher, dass Du uebnerhaupt ein drittes JAhr nehmen kannst?Das ist ja eine relativ neue Regelung, die eh erst ( wann, ja wann)2000 oder 2001 Geltung) erhalten hat.
Wenn dein Kind das richtige Alter hat und Du das letzte Jahr abgternnt hastudn Dein AG einverstanden ist, kannst Du das dritte Jahr ganz normal wie alle Elternzeitler getalten, also mit bis zu 30 Stunden die Woche. Ist ja quasi Vollzeit bei Euch Metallern, oder.Aber wie gesagt, dass Kind muss ein 2000er Baujahr sein- ich konnte das dritte JAhr nur fuer meine Kleinen abtrennen.

benedikte

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Re: just checking

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 03.05.2005, 8:36 Uhr

Hallo,

erstmal danke für die Antworten. Ich habe heute einen Termin mit dem Personaler und werde das so mit ihm besprechen. Ich habe auch einen "Antrag-Brief" vorbereitet, obwohl er sagte, daß ich das nicht bräuchte.

@ Benedikte:
Ja, das steht mir zu, Temi ist Baujahr 2001. Ich meine mich zu erinnern, daß die Regelung am 1.1.2001 in Kraft trat.

Ich würde tatsächlich nur um 5 Stunden reduzieren, daher sind das netto nur ein paar Euro weniger (ich frage mich gerade, warum ich überhaupt 35 Stunden arbeite, die 5 Stunden mehr kriege ich netto verdammt schlecht bezahlt).

Ich bin mal gespannt, was bei dem Gespräch heute herauskommt.

Danke,
Elisabeth.

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das ist halt die Progression

Antwort von tinai am 03.05.2005, 11:40 Uhr

die zuletzt geleistete Arbeit zahlt sich immer am wenigsten aus.

Am besten wir arbeiten alle nur noch auf 400-Euro-Basis dann kriegen wir "brutto" für "netto".

nicht ganz ernst gemeint.......

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Re: Elternzeit

Antwort von Sylvia1 am 06.05.2005, 12:10 Uhr

Hallo Elisabeth,

das Elternzeitgesetz gilt definitiv ab dem 01.01.2001, d. h. für Eltern von Kindern, die ab diesem Datum geboren sind (vorher gab es den "Erziehungsurlaub").

Es ist aber so, dass du das dritte Jahr der Elternzeit (meines Wissens - wenn es jemand besser weiß, dann bitte verbessert mich!) nur dann nehmen bzw. aufsparen kannst, wenn du
a) die beiden ersten Jahre auch schon genommen hast bzw. während der beiden ersten Jahre reduziert unter in Anspruchnahme der Elternzeit gearbeitet hast und
b) wenn der Arbeitgeber der Übertragung des 3. Jahres der Elternzeit seinerzeit (bei der Beantragung der Elternzeit damals) überhaupt zugestimmt hat.

Das machen nämlich bei weitem nicht alle Arbeitgeber - auch große namhafte Unternehmen, die eigentlich arbeitnehmerfreundlichen Tarifverträgen unterliegen, machen es teilweise nicht!

Wir (arbeite in der chemischen Industrie bei einem der drei größten Unternehmen in dieser Branche) hatten nämlich bei uns kürzlich den Fall, dass einer vollzeitbeschäftigen Mitarbeiterin, die im letzten Herbst ihr 1. Baby bekommen hat, und die 2 Jahre innerhalb der EZ reduziert arbeiten wollte und das 3. Jahr auf später übertragen wollte, genau dies von der Personalabteilung abgelehnt wurde. Und zwar mit der Begründung, dass es dem Arbeitgeber per Gesetz freisteht, ob er dieser Übertragung des 3. Jahres der EZ zustimmt oder nicht. Und bei uns hat er eben nicht zugestimmt.

Natürlich kann man auch so ohne Elternzeit jederzeit (vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt dem zu) seine Arbeitszeit zeitlich befristet reduzieren.
Der Vorteil der Elternzeit ist halt, wenn man sie beantragt (egal ob man nun während der Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl arbeitet max. 30 Std. pro Woche arbeitet oder ob man ganz zuhause ist und während dieser Zeit nicht arbeitet), dass man dann während der Elternzeit einen besondern Kündigungsschutz genießt - was in der heutigen Zeit ja nicht zu verachten ist!

Viel Glück,
Sylvia

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