Geschrieben von tinai am 25.04.2005, 15:33 Uhr |
Antwort von Frau Bader, die ich auch nur so kenne (nicht aus BGB) sondern Sozialgesetzbuch...
....Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.
Gruß,
NB
habe ich gerade rauskopiert, die Frage kam da mal vor ein paar Wochen.
- Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird? - Kerstin B. 24.04.05, 19:14
- Wie wir das machen ... - Ulli 24.04.05, 19:53
- Re: Wie wir das machen ... - bine+2kids 25.04.05, 7:37
- Re: Wie wir das machen ... - max 25.04.05, 8:48
- Re: Wie wir das machen ... - Suka73 25.04.05, 10:04
- KK zahlt nur, wenn die Kinder in der GKV sind... - tinai 25.04.05, 10:13
- Re: Wie wir das machen ... - max 25.04.05, 8:48
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- Ohne Netz und doppelten Boden geht das nicht! - tinai 25.04.05, 10:10
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- rechtliche Situation - tinai 25.04.05, 13:11
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- Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird? - biohuschel 25.04.05, 14:30
- Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird? - tinai 25.04.05, 15:30
- Antwort von Frau Bader, die ich auch nur so kenne (nicht aus BGB) sondern Sozialgesetzbuch... - tinai 25.04.05, 15:33
- Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird? - tinai 25.04.05, 15:30
- Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird? - Kerstin B. 25.04.05, 15:33
- Wie wir das machen ... - Ulli 24.04.05, 19:53
Kontinent für Job wechseln ???
Macht denn sonst niemand Heimarbeit...??
Einstellungstest beamtin/steuerverwaltung@all
Dazuverdienen in Elternzeit
Wann sag ichs meinem Chef???
Wer von euch macht Heimarbeit??? Und was...?
Studium/ berufseinstieg
Au pair und Job
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