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Geschrieben von Kerstin B. am 24.04.2005, 19:14 Uhr

Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird?

Hallo,
ich hätte eine Frage an alle, die nach der Erziehungszeit wieder angefangen haben zu arbeiten. Ich möchte ab September, wenn meine kleine in den Kiga geht wieder halbtags arbeiten. Wie macht ihr das wenn das Kind krank wird? Meine Kollegin war 3 Wochen wegen ihrer Tochter zuhause und das fanden die natürlich gar nicht toll.
Viele Grüsse
Kerstin

 
13 Antworten:

Wie wir das machen ...

Antwort von Ulli am 24.04.2005, 19:53 Uhr

Hallo,
beim ersten Kind war mein Mann zu Hause und Kinderkrankheit kein Thema.
Beim zweiten Kind bin ich nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen, wir hatten eine super Kinderfrau, die das große Kindergartenkind bei Krankheit einfach mitbetreut hat.
Mittlerweile sind beide im Kindergarten und wir haben gerade Windpocken. Ich arbeite an 4 Tagen pro Woche, zwei von diesen Tagen übernimmt mein pensionierter Vater die Kinder, an zwei Tagen kommt die Kinderfrau wieder. So kommen wir rum. Die Kinderfrau ist bestimmt eine teure Lösung, aber eben sehr zuverlässig, gerade wenn Kinder krank sind.
Viele Grüße
Ulli

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Re: Wie wir das machen ...

Antwort von bine+2kids am 25.04.2005, 7:37 Uhr

Die Kankenkasse bezahlt doch den Lohnausfall, so dass der Arbeitgeber keine finanziellen Einbusen hat, wenn du zu Hause bleibst. Erkundige dich da mal bei der Krankenkasse, wieviel Tage dir und deinem Mann zustehen. Wir schaun halt, bei wem von uns gerade weniger Arbeit in der Firma ist und der bleibt zu Hause. Damit kommen wir ganz gut über die Runden.
Wird schon klappen
Gruss Sabine

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Re: Wie wir das machen ...

Antwort von max am 25.04.2005, 8:48 Uhr

Bei Lisa kommt meistens die Tante von ihrem Papa. Die freut sich immer wenn sie Lisa besuchen kann. Ansonsten meine Mutter, die steckt sich allerdings immer an und von daher nimmt sie sie nicht mehr so gern wenn sie krank ist.

Bei Kinderkrankheiten ist sie meistens bei ihrem Kiga-Freund (wenn es beiden halbwegs gut geht). So ist ihnen nicht fad und die hat dann eh der ganze Kiga und eben auch ihr Freund.

Ich bin wirklich nur zu Hause wenn es nicht anders geht oder sie ins KH muss.
lg max

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Re: Wie wir das machen ...

Antwort von Suka73 am 25.04.2005, 10:04 Uhr

Hallo,
nach meinem Arbeitseinstieg (ebenfalls September *g*) wurde Simon ständig krank, was schon ziemlich doof war. Allerdings muss man sagen, dass ich Vollzeit arbeite, auch mal ne Überstunde mache und in einem sehr guten Team untergebracht bin, wo keiner mir den Kopf abreißt, wenn ich mal wegen Simon ausfalle.
Bei nicht so argen Krankheiten (sagen wir mal, er hat "nur" Fieber oder eine Rotze) kommt er trotzdem zur Tagesmutter, sofern keine anderen Kinder da sind an dem Tag. Oder er bleibt gleich über Nacht bei ihr. KLingt nach Abschieben, denke mir aber, wenn mein Sohn nachmittags bei der TaMu hohes Fieber bekommt, dann muss ich ihn nicht noch durch die Gegend karren und am nächsten Morgen das ganze wieder retour. Er ist bei der TaMu sehr gut aufgehoben, sie hat viel Erfahrung und hat ein KH gleich um die Ecke (ein sehr gutes sogar) und Vollmacht, mit Simon zum ARzt zu gehen.

Bei uns in der Firma werden 20 Tage (bei Pärchen glaube ich 10 Tage) weitergezahlt, danach zahlt die Kasse. Kam bisher aber erst einmal mit 2 Tagen vor (und zwar Anfang letzte Woche)

Jeder hier weiß, dass ich AE bin und ein Kind habe, das öfter mal kränkelt und jeder wußte auch, worauf er sich einläßt, als sie mich wieder eingestellt haben. Anfangs haben die Leut schon komisch geschaut aber *g* wir haben hier momentan einen Babyboom, so dass ich doch immer mehr Verständnis für meine Situation ernte.

LG Sue

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Ohne Netz und doppelten Boden geht das nicht!

Antwort von tinai am 25.04.2005, 10:10 Uhr

Wir haben zwei Kinder und obwohl schon Klinikaufenthalte, Salmonellen und so ziemlich alle Magen-Darm-Infekte da waren, habe ich in keinem Jahr mehr als 5 Kranktage für Kinder (5 war das höchste, in der Regel nicht mehr als 2-3).

Das geht nur, wenn alle an einem Strang ziehen. In der Regel bleibe ich im akuten Fall einen Tag bei den Kindern. Manchmal muss das auch mein Mann machen (die haben ja auch Anspruch auf die unbezahlten Kranktage, wenn beide Elternteile arbeiten!). In Deinem Fall müsste er sogar nur einen halben Tag fehlen, weil Du ja nur halbtags arbeitest.

Die anderen Zeiten habe ich durch Mehrarbeit (Zeitausgleich) oder Urlaubstage aufgefangen (bei 30 Tagen Urlaub, muss man die nicht alle nur für Ferien nehmen).

Der doppelte Boden sind bei uns Nachbarinnen und Freundinnen und Au Pair. Das heißt, wenn die Kinder noch nicht in den Kindergarten dürfen/sollen, aber sonst quietschfidel sind, muss nicht ich mit ihnen zu Hause bleiben, dann kann das auch gut eine andere vertraute Person sein.

Vielleicht lachst DU Dir mal eine "Ersatzoma" an (gibts in manchen Städten) und durch die Kindergartenferien und später Schulferien, musst Du Dir eh was einfallen lassen. Also es geht, aber man sollte sich bevor der Fall eintritt, Gedanken darüber machen (machst Du ja auch).

viel GLück.

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KK zahlt nur, wenn die Kinder in der GKV sind...

Antwort von tinai am 25.04.2005, 10:13 Uhr

..und dann auch nicht den Vollen Lohnausfall. Richtig ist aber, dass es den AG nichts kostet - außer dass er irgendwie Ersatz herbei schaffen muss.

Bei einer gut eingearbeiteten qualifizierten Kraft ist das mehr als das was er sonst bezahlen würde.

Abgesehen davon sind bei uns dann eher die Kollegen die Leidtragenden, denn die müssen die ungeplante Lücke auffangen - deshalb würde ich schon darauf achten, dass das nicht zu oft und zu lange vorkommt. Auch wenn man selbst mal einspringt und das nicht zum letzten ausreizt, kann man am ehesten auf Unterstützung und Verständnis hoffen. Und ohne letzteres gehts ja auch nicht.

Grüßle Tina

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schau mal hier...

Antwort von claudih am 25.04.2005, 11:14 Uhr

alos,
ich bin mir nicht sicher, aber es gibt eigentlich einen paragraphen, der sagt, daß ein arbeitgeber bis zu 5 tagen lohnfortzahlung machen kann im falle der krankheit eines kindes. im öffentlichen dienst waren das mal 10 (!!!!!) tage pro kind. mittlerweile sind es noch 4 (wenigestens), die man mit einer Bescheinigung vom kinderarzt (!!!) für die freistellung zu hause bleiben kann. erst danach tritt die krankenkasse ein und dann auch nur 10 tage pro jahr pro kind und meist mit lohneinbußung.
so ist mir das bekannt. ich spanne aber auch eher meine großeltern (mittlerweile 79) ein. als daß ich zu hause bleibe. es sei denn es entwickelt sich ganz spontan. dafür wohnen sie zu weit weg.

gruß

claudia

achso, guck mal hier

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID363754,00.html

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rechtliche Situation

Antwort von tinai am 25.04.2005, 13:11 Uhr

Der gesetzliche Anspruch für Angestellte in der freien Wirtschaft ist lediglich eine unbezahlte Freistellung von max. 10 Tagen je Kind unter 12 Jahren (AE 20 Tage ) dann gibts noch irgendein Jahresmaximum...

Manche AGs bezahlen diese 10 Tage durch, das kann jeder halten wie er will - ebenso wie jeder mehr als 4 Wochen gesetzlichen Mindesturlaub geben kann. Aber grundsätzlich sind die Tage erst einmal unbezahlt.

Für BEamte sind es 4 pro Kalenderjahr und die aber dafür bezahlt.

Bei Kindern, die privat versichert sind, zahlt keiner die Kranktage.......

Gruß Tina

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Re: rechtliche Situation, nochmal

Antwort von claudih am 25.04.2005, 13:23 Uhr

hallo,

das habe ich gefunden.
meine kinder sind übrigens privat versichert, ich bin im öffentlichen dienst und bekomme auch 4 tage pro kind frei. da hat die knnakenkasse nichts mit zu tun. sicher aber habe ich bei mehr tagen keinen lohnausgleich wie die gesetzlich versicherten. das ist dann unbezahlt.

Erkrankung der Kinder
Erkranken Kinder (unter zwölf Jahren) der Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Eltern für die erforderliche Pflege freizustellen. Arbeitnehmern wird nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zu fünf Tagen Lohnfortzahlung gewährt. Dies ist im § 616 BGB verankert. Schließt der Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung aus, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt Krankengeld (70 % des Bruttoverdienstes) bis zu 20 Tagen pro Kind. Bei mehr als zwei Kindern sind es 50 Tage pro Jahr.


wem´s sonst noch hilft.

gruß

claudi

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Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird?

Antwort von biohuschel am 25.04.2005, 14:30 Uhr

Also ich kann nur sagen wenn mein Kind wirklich krank ist und ich keine Kind-krank Tage habe, dann bin ich auch krank.
Letzte Woche hatte er fast 40 Fieber und konnte nicht in die Kita. Es war nur ein Tag und da hat ich halt Migräne. Da er in der Nacht viel geweint hat, hat ich auch Kopfschmerzen.
Was bleibt einem sonst übrig...
LG

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Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird?

Antwort von tinai am 25.04.2005, 15:30 Uhr

1 Tag Urlaub nehmen.

Das meine ich ganz ernst. Ich finde es nicht in Ordnung, sich selbst krank zu melden, weil das Kind krank ist.

Ein bisschen anders sehe ich es bei Lehrern, denn die haben ja wirklcih nur 4 Tage un dkönnen keinen Urlaub nehmen - da hängt alles vom Rektor ab.

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Re: Wieder arbeiten - was macht man wenn das Kind krank wird?

Antwort von Kerstin B. am 25.04.2005, 15:33 Uhr

Hallo,
vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werd das schon hinkriegen. Zur Not habe ich ja auch noch meinen Mann, der arbeitet im 3-Schicht-Betrieb. Und ansonsten ist da auch noch Oma und Opa. Die sind zwar schon etwas älter (68 und 73), aber sie nehmen sie gerne. Viele Grüsse Kerstin

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Antwort von Frau Bader, die ich auch nur so kenne (nicht aus BGB) sondern Sozialgesetzbuch...

Antwort von tinai am 25.04.2005, 15:33 Uhr

....Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.

Gruß,
NB


habe ich gerade rauskopiert, die Frage kam da mal vor ein paar Wochen.

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