Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 25.04.2005, 13:11 Uhr

rechtliche Situation

Der gesetzliche Anspruch für Angestellte in der freien Wirtschaft ist lediglich eine unbezahlte Freistellung von max. 10 Tagen je Kind unter 12 Jahren (AE 20 Tage ) dann gibts noch irgendein Jahresmaximum...

Manche AGs bezahlen diese 10 Tage durch, das kann jeder halten wie er will - ebenso wie jeder mehr als 4 Wochen gesetzlichen Mindesturlaub geben kann. Aber grundsätzlich sind die Tage erst einmal unbezahlt.

Für BEamte sind es 4 pro Kalenderjahr und die aber dafür bezahlt.

Bei Kindern, die privat versichert sind, zahlt keiner die Kranktage.......

Gruß Tina

 
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