Baby und Job

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Geschrieben von claudih am 25.04.2005, 13:23 Uhr

rechtliche Situation, nochmal

hallo,

das habe ich gefunden.
meine kinder sind übrigens privat versichert, ich bin im öffentlichen dienst und bekomme auch 4 tage pro kind frei. da hat die knnakenkasse nichts mit zu tun. sicher aber habe ich bei mehr tagen keinen lohnausgleich wie die gesetzlich versicherten. das ist dann unbezahlt.

Erkrankung der Kinder
Erkranken Kinder (unter zwölf Jahren) der Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Eltern für die erforderliche Pflege freizustellen. Arbeitnehmern wird nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zu fünf Tagen Lohnfortzahlung gewährt. Dies ist im § 616 BGB verankert. Schließt der Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung aus, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt Krankengeld (70 % des Bruttoverdienstes) bis zu 20 Tagen pro Kind. Bei mehr als zwei Kindern sind es 50 Tage pro Jahr.


wem´s sonst noch hilft.

gruß

claudi

 
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