Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 01.04.2006, 1:56 Uhr

also zum Anwalt gehen wir so oder so....achso und....

Genau sagen kann Dir das im Moment keiner.Ist Dein Mann denn ueberhaupt schon drin im Kuendigungsschutz?Oder noch in der probezeit?Fuer mich hoert sich die kurze Kuendigungsfrist von vier Wochen sehr nach probezeit an. D.h., dann hat er keinen Kuendigungsschutz und kann sich totklagen ohne Erfolg.
Dass Eich das Lachen des Vorarbeiters verbittert, verstehe ich- aber das ist erstens eh nicht justiziabel, zweitens kann man das lachen des Vorarbeiters nicht dem rabeitegeber zurechnen. Sprich, was kann der Arbeitegeber dafuer, wenn der Vorarbeiter im unpassenden Moment lacht.
Sollte Dein Mann schon in einem dauerhaften Arbeitsverhaeltltnis sein und Kuendigungsschutz haben, muesste man die betriebsbedingten Gruende ueberpruefen, eine ordentliche Sozialauswahl etc..Die Krankheit darf offiziell kein Grund sein-wobei man sicj darueber im klaren sein sollte, dass sechs Wochen krank sein wegen gebrochener Zehe im Regelfall als uebertrieben betrachtet werden duerfte-wenn man nicht gerade Berufsfussballer ist oder so. aber offiziell ist es jedenfalls kein Grund.

Von daher erstmal Kuendigungsschutz pruefen, wenn er keinen hat, habt Ihr keine Erfolgsaussichten beim Klagen.

Benedikte

 
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