Baby und Job

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Geschrieben von palme am 03.04.2006, 12:27 Uhr

wir hatten das Problem leider vor...

anwältin lohnt sich auf jeden fall. bei betrieblichen gründen als kündigungsgrund wird sie die "ordnungsgemäße sozialauswahl" nach dem Kündigungsschutzgesetz prüfen, d.h. ob nicht jemand anderer kürzer im betrieb arbeitet, der eine ähnliche tätigkeit verrichet, bzw. jemand der nicht familienvater ist, etc. etc.

Eine Abfindung sollte auf jeden Fall drin sein.

grüße und viel glück

palme

 
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