Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RAlph am 28.08.2005, 12:09 Uhr

@richie

Moin Richie,

genauso, wie Du auch noch so unmögliches Verhalten von Vätern irgendwie zu rechtfertigen versuchst in vielen Deiner Postings, verwechselst Du hier m.E. Fakten mit den insgeheimen Wünschen des Kindes.

Nehmen wir folgende Konstellation an: Mutter lebt mit Kind, Vater hat eine Lebensgefährtin, die in diese Beziehung ein Kind mitgebracht hat. Dann sind das zwei Familien, ganz klar.

Für mich definiert sich der Begriff Familie u.a. darüber, daß NUR zu Familie gehört, wer neben Tisch (und z.T. Bett) vor allem den Alltag miteinander teilt. D.h. auch ein neuer Lebensgefährte der Frau, der den Alltag des Kindes tagtäglich mitbekommt, gehört dann selbstverständlich zur Familie.

IN meiner Konstellation gehört der Vater deshalb nicht zur Familie des Kindes mit der Mutter, das Kind nicht zur FAmilie des VAters mit der neuen Lebensgefährtin. Beide besuchen sich gegenseitig.
In meiner wohl sehr häufugen Konstellation gibt es deshalb definitiv KEINE Familie, der der Vater des Kindes UND das Kind gemeinsam angehören. Das ist keine falsche Ansicht, sondern das sind FAKTEN! Was Du da betreibst, sieht für mich nach einem verzweifelten, aber trotzdem untauglichen Versuch aus, den Vater des Kindes mit ALLER Gewalt in etwas hineinzuzwängen, wohin der Vater aber einfach nicht hinein gehört!

Völlig unberührt davon bleibt selbstverständlich weiterhin, daß der Vater (oder ggf. die Mutter, wenn der Fall andersherum liegt) in möglichst viele Dinge, was das Kind betrifft, mit einbezogen werden soll. Aber auch das nur, wenn der Vater entsprechend mit an einem Strang zieht. Sinnloses, womöglich jahrelanges Hinterherlaufen kann damit nicht gemeint sein.

Völlig klar auch, daß das Kind sich eine Familie mit Vater UND Mutter wünscht, welches Kind träumt nicht diesen Traum! Man darf aber dem Kind trotzdem nicht etwas vorgaukeln, das nicht existiert und nicht existieren kann.

Meine EX-Frau und ich sind, bei allen schweren Auseinandersetzungen und Verletzungen, die wir in der Trennungsphase und auch in den Jahren danach gehabt haben, immer ELTERN geblieben. Wir waren, wenn möglich, gemeinsam bei Elternabenden, bei Beratungsstellen, standen und stehen zu jeder Zeit in engem Kontakt, sobald es um die Kinder ging und geht.
Aber, Richie, sie würde niemals zu MEINER Familie gehören, sollte ich mit einer Lebensgefährtin zusammenziehen. Das würde ich mir auch verbitten wollen! :-)

Eine Ausnahme von meiner Definition sehe ich nur dann, wenn sich eine neue Familie anbahnt, d.h. wenn sich ein Zusammenzug von Elternteil und Kind mit einem neuen Lebenspartner (mit ggf. dessen Kindern) anbahnt bzw. geplant ist. Dann sehe ich ausnahmsweise auch den NOCH NICHT mit im Haushalt gehörenden Lebensgefährten mit zur Familie gehörig. Das mag auch daran liegen, daß diese/r ja wohl oft schon im Haushalt, in dem das Kind lebt, übernachtet hat und deshalb eben auch schon ein gutes Stück Alltag miterlebt oder bereits mitgestaltet.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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