Mitglied inaktiv
hallo, meine zwilling sind gerade mal 1 jahr alt und der papa von ihnen kommt jetzt 2x pro woche bei uns vorbei. 1x für eine stunde, 1x für 2 stunden. mitnehmen darf er sie momentan noch nicht. ab wann wird diese regelung anders? kann ich das irgendwo nachlesen? danke! claudia
soweit ich weiss richtet sich das nach dem alter des kindes. nachlesen kann man das glaub ich im kindschafsrecht, kannst du bei google. de eingeben. oder du fragst hier bei run-ums-baby mal die frau bader. die kann dir das auch genau sagen. ich glaube mit gehen müssen die kids erst wenn sie das vorschulalter erreicht haben. aber genau kann ich dir das nciht sagen. der vater meiner kleinen kommt 1-2 mal die woche und nimmt sie für 4-6 stunden mit. aber übernacht eben erst im schulalter sagte der richter. meine maus ist 22 monate alt.
Warum darf er sie nicht mitnehmen??? Je früher man damit anfängt umso leichter ist es doch im Regelfall. Genauso beim Übernachten. Man muss sich da doch nicht nur nach Richterentscheidungen richten wenn man noch miteinander reden kann. Sorry, aber verstehe ich nicht. Ich stelle es mir eher problematisch vor wenn dann von heute auf morgen auf einmal übernachten soll genauso beim Mitnehmen. Die Freundin meiner Tochter ist 4,5 und soll ab Winter beim Papa schlafen. Ehrlich gesagt, ich zweifle stark daran dass es klappen wird. Sie hat noch nie woanders geschlafen. lg max
Hallo, diese Regelung wird doch anders, wenn ihr als Eltern es wollt!? Es sei denn, das JA hat seine Finger im Spiel. Ich wüsste nicht, dass das irgendwo geschrieben steht, wenn doch, sorry, dann ist das an mir vorbei gegangen. LG Simone
Hallo Claudia, hat jetzt nichts mit Besuchsregelung zu tun, aber ich bin auch alleinerziehende Zwillingsmutter - meine Jungs sind jetzt 20 Monate alt. Wie schaffst Du's so alleine mit zwei kleinen Knöpfen im gleichen Alter? Bei uns läuft im Moment alles übers Gericht und der Papa hat die beiden seit Mai nicht mehr gesehen - reagiert auch nicht auf Kontaktversuche meinerseits. Wie's weitergeht steht in den Sternen, denn die Knirpse fangen an, zu vergessen, wer er ist, erkennen ihn nicht mehr auf den Fotos. Wie's gehen soll, wenn er sie denn doch mal wieder sehen will weiss ich nicht. Lieben Gruss Yola
Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB gelesen bei nicola bader hier gruß,sweety
Hallo sweety28, ***''Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife''*** Die Angaben sind ganz daneben. Da sieht das Kind ja den Bäcker öfters als seinen Vater. Ich denke, daß Übernachtungen so früh wie möglich und so spät wie unbedingt nötig stattfinden sollten. Ein nahes, evtl. sogar inniges Kind-Vater - Verhältnis kommt jedenfalls mit solchen Zeitvorstellungen von Frau Bader nicht zustande. Ich frage mich, wie es Kinder mit vätern aushälten können, die sie täglich sehen?! :-) MfG Richie
nur nochmal ganz kurz weil das viele nicht verstanden haben: er hat kein grosses interesse an seinen kindern, möchte sie halt nur zu seiner mama bringen. aber diese hat folgendes getan, weshalb ich nicht will das er sie kriegt und dann sowieso zu ihr bringt: -beide mehrmals "ausdauernd" auf penis geküsst obwohl ich sie darauf angesprochen habe -immer kommentare kommen dass irgendwann die kinder sowieso weg sind (mein mann ist grieche) bzw sie die kinder mitnimmt usw. (sie hat sich eh so benommen als würde ich ihre kinder quasi austragen...)
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