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Geschrieben von tweety67 am 19.01.2010, 14:03 Uhr

Unterhalt......nein,keine Angst nicht wegender neuen Tabelle ;-)

hallo,

Also...ich hab mich 2003 von meinem Exmann getrennt.
Er ist dann vom Sozialamt (bin da noch nicht arbeiten gegangen) aufgefordert worden Unterhalt für die beiden Kinder zu zahlen (jetzt fast 10 und 12)
Er hat dann wohl gesagt,mehr als 200 Euro könne er nicht zahlen,da er noch die Schulden aus der Ehe tilgt(Autokauf)
Das ist ja jetzt schon 7 Jahre her und der UHV den ich bekommen habe ist ausgelaufen.....Ich hab ihm das gesagt,aber er meinte nur "Na das ist ja blöd für dich aber von mir bekommst du nicht mehr"
Was soll ich jetzt machen??
Bekomme ja noch ergänzend arge....soll ich da mal fragen oder was ist mit einer Beistandschaft??
Eigentlich haben wir ein gutes Verhältnis,aber ich seh nicht ein,dass er jedes WE Party macht und saufen geht und ich am Ende des Monats nur noch Nudeln koche :-((

Also...was soll ich tun???

Gruß Beate

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt......nein,keine Angst nicht wegender neuen Tabelle ;-)

Antwort von Suka73 am 19.01.2010, 14:13 Uhr

das fällt Dir aber früh ein !
Lass Unterhalt neu berechnen über das Jugendamt. Sie fordern ihn dann auf, all seine Vermögenswerte oder Gehälter oder sonstwas aufzulisten. Allerdings weiß ich nicht wie das ist mit Beistandschaft bei gemeinsamen Sorgerecht und vor allem, wie lange man die "haben" kann - ich denke bis zum 12. Lebensjahr.

LG sue

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Re: Unterhalt......nein,keine Angst nicht wegender neuen Tabelle ;-)

Antwort von Pinky2 am 19.01.2010, 14:14 Uhr

Hallo,

geh zum Jugendamt. Die werden einen Lohnbescheid von ihm anfordern und ihn dann auffordern den Unterhalt zu zahlen. Am besten holst du dir dort auch einen "Titel" womit du den Unterhalt auch einklagen kannst.

Lieben Gruss

Pinky

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Re: Unterhalt......nein,keine Angst nicht wegender neuen Tabelle ;-)

Antwort von mamafürvier am 19.01.2010, 14:15 Uhr

Wenn du H4 bekommst macht es für dich keinen Unterschied, wenn du mehr UH bekommen würdest, denn jeder Cent mehr würde dir auch als Einkommen angerechnet.

Aber... das er zahlt wie viel er möchte und sein Autodings kann dir Wurst sein. Laß doch durchs JA eine neue Berechnung machen, wie viel er tatsächlich zahlen muß.
Mich wundert, daß die Arge nix sagt, denn sie gleichen ja den fehlenden UH quasi aus, zahlen also mehr H4. Bei mir hat die Arge den EX gleich angeschrieben und er hat nun die Forderungen an die Arge zu leisten.
Denen ist Wurst ob er n zu teures Auto hat... er wird gepfändet.

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was heisst,das fällt dir früh ein?

Antwort von tweety67 am 19.01.2010, 15:26 Uhr

Bis jetzt hab ich ja UHV bekommen und ich hab da auch nicht weiter drüber nachgedacht.....ich bin wohl zu gut für diese Welt ...aber ich hab mir diese Düsseldorfer Tabelle angeguckt und da müsste er ja mal mindestens 500 Euro zahlen...wenn nicht sogar mehr...ich hab halt überhaupt keine Ahnung was er verdient....

und wenn er mehr Unterhalt zahlt brauch ich vielleicht gar kein H4 mehr,sondern "nur" Wohngeld und dann wär ich da endlich raus....ist ja nicht mein Ziel auf Ewig von H4 zu leben...

werde mal das JA anrufen...

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Beistandschaft kann man auch ....

Antwort von tweety67 am 19.01.2010, 16:02 Uhr

beantragen wenn man verheiratet war und gilt bis der Unterhaltsanspruch des Kindes endet....hab ich gerade gelesen

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