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Geschrieben von HerculePoirot am 19.01.2010, 10:18 Uhr

Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Guten Morgen Ihr Lieben,

bei mir kommt es nun am 27. zum Gerichtstermin wegen der Umgangsregelung.

Kurz der Hintergrund: Trennung im Okt. '08. Danach kamen vom KV mehrfach Wutausbrüche in Gegenwart unseres Kindes. Es ging soweit, dass ich Angst vor ihm bekam und seine Nähe ( wenn ich z.B. etwas aus der gemeinsamen Wohnung holen musste ) nur "bewaffnet" ( naja, es war nur ein Stock Der mich aber ungemein beruhigte, für den Fall, dass er mich angegriffen hätte... ) akzeptierte und ihm nie den Rücken zukehrte. Mmh, wo war ich??? Ich schweife ab...
Ok, mehrfach kam der Satz "Ihr seid für mich beide gestorben" ( Kind und ich ). Mehrfach bat ich ihn den Umgang wahrzunehmen, er beleidigte und beschimpfte mich nur, es kam aber nicht zum Umgang. In den ersten 2 Monaten, wo er dachte, wenn er sich um unser Kind kümmert, komme ich zu ihm zurück ( gab er selbst danach zu ), nahm er unser Kind schon noch hin und wieder, das letzte Mal am 11. Januar 2009. Zum Vatertag letzten Jahres konnte ich ihn nach langem Reden zu einem Treffen überzeugen. Im Endeffekt brachte er seine neue LG mit, die wohl auch der Auslöser für den Entschluss war, unser Kind doch zu sehen. Das Treffen war relativ entspannt. Da er unser Kind solange nicht gesehen hatte, war ich natürlich dabei. Die Drei sind spazieren gegangen mit den Hunden, ich blieb in der Nähe auf einer Bank sitzen.

Danach meinte der gute Herr KV, dass ich ihm unser Kind ab nun regelmäßig vor "die Tür setzen kann, mich verpissen soll und dass ich unser Kind beizeiten wieder abholen könne". Geht's noch?! Er hat sich während unserer Ehe schon nie gekümmert. Und ich werde kein 1,5 jähriges Kind einfach so ohne vernünftige Übergabe vor der Tür absetzen. Soweit kommt's noch. Nun ja, mit mir wollte er NULL Kontakt und war sehr uneinsichtig, dass eine Übergabe eben wichtig ist.
Er wurde beleidigend, Umgang blieb aus.

Er ging nun zum JA und heulte denen vor, ich würde ihm den Umgang verweigern. Stimmt nicht, ich bestand anfangs lediglich auf betreutem Umgang. Begründung: Er hat sich nie wirklich um unser Kind gekümmert, hatte es monatelang nicht gesehen und er sollte sich dem Kind erstmal langsam nähern. Zudem ist seine psych. Verfassung sehr labil. U.a. Selbstmordversuch im Dez. '08, ständige Hasstiraden gegen mich, da noch viele Gerichtsverfahren wegen Betrug, Urkundenfälschung usw. gegen ihn laufen, habe ich einfach Angst, dass er nochmal versucht sich das Leben zu nehmen. Und meine größte, leider nicht unbegründete Angst ist es, dass er beim nächsten SMV auch versuchen wird unser Kind umzubringen, weil er genau weiß, dass das der einzige Punkt ist, wo er mich noch treffen kann und weil er leider immer noch voller Hass ist und seine Wut gegen mich nach wie vor nicht unter Kontrolle hat.

Nun ja, Termin beim JA Ende Juli. Er stimmte zu den Umgang auszusetzen, bis sämtliche Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, weil die Strafe unklar ist ( ggf. eben auch Haftstrafe, da er bereits vorbestraft ist diesbezüglich und sonst noch genug am Laufen hat ). Nun kam im Nov. ein Brief seines RA, dass mein Ex das ABR einklagen will, weil ich ihm das Kind verweigere.

Mmh... Jein... Zum einen wollte er unser Kind erst monatelang nicht sehen, dann stimmte er der Aussetzung des Umgangsrechts zu, jetzt klagt er das ABR ein?!?!? Seltsam. Zudem belog er nachweislich das JA am gemeinsamen Termin im Juli und meldete sich dort auch nicht - wie abgesprochen - zurück. Da ging es nochmal um Dinge, die geklärt werden sollten, die er aber erlogen hatte und er sollte sich nochmal tel. zurück melden, was er bis heute nicht tat, obwohl ER sich eine Frist von 14 Tagen gesetzt hatte.

Tja, nun ist am 27. der Termin zur Umgangsregelung und ich fühle nur eins: Panische Angst um mein Kind!!!

Unser Kind hat nichts dort bei seinem KV. Weder Spielzeug ( hat er sich bislang nicht drum gekümmert ), noch ein Bett, keine Klamotten, keine Windeln, im schlimmsten Fall noch nicht mal Lebensmittel. Bitte jetzt nicht den Kopf schütteln. Es IST so. Der KV ist hoch verschuldet und arbeitet ein bisschen, kann damit aber nicht mal die nötigsten Rechnungen begleichen. Einsicht: Null. Ein Rankommen an ihn deshalb: Unmöglich. Er hält sich nach wie vor für den Größten und meint, die knapp 80.000 € Schulden packt er schon durch clevere Geldanlagen. U.a. hat er mal gute 25.000 € ( gerade unwichtig, woher die kamen ) bei www.swiss-siam-investments.org angelegt. Wer da mal nachsehen oder googlen möchte. Kann man eigentlich nicht glauben, dass Menschen so dumm sind auf sowas reinzufallen, oder?! Bei ähnlichen Sachen legt er heute noch Geld an, wenn auch weitaus weniger. Er glaubt einfach an so einen Mist und meint damit das große Geld scheffeln zu können. Er ist ein absoluter Traumtänzer, leider ziemlich gefährlich zudem und das Wasser steht ihm finanziell nicht mehr bis zum Hals, sondern bis zur Nase. Hundefutter ( seine LG und er besitzen 2 Schäferhunde ) kann er nicht bezahlen, er ist auf div. Sexseiten gemeldet und bekommt haufenweise Mahnungen, er kann viele normale Rechnungen nicht bezahlen und ich möchte mir nicht ausdenken, wie es in seinem Kühlschrank aussieht.

Ich hatte die Überlegung unserem Kind Essen mitzugeben, damit er beim Umgang nicht hungern muss. Geld geht nicht, da der KV es woanders einsetzen würde. Leider ist dem so, denn er hat nachweislich Geld von unserem Kind geklaut und von mir ebenfalls. Bei mir übrigens mehrere 1.000 €.

Er steht wirklich komplett am Abgrund, schafft es aber immer noch sich für den Größten zu halten und ist psych. total am Ende.

Oh man, was mache ich nur??? Der anstehende Gerichtstermin lässt mich nicht mehr schlafen. Kann ich darauf bestehen, den Umgang solange auszusetzen, bis er wenigstens ein Bett für unser Kind hat??? Klar wird unser Kind nicht direkt beim ersten Mal dort schlafen, weil sie sich langsam und nur mit betreutem Umgang annähern sollen, aber kann ich auf ein Bett bestehen??? Er wird es nicht bezahlen können Kann ich auf Windeln, Klamotten, etc bestehen?

Und noch etwas: Der KV ist am WE nie Zuhause, weil er dann überregional Basketballspiele pfeift. Leider ist er auf das Geld angewiesen, was er dabei "verdient", um überhaupt über die Runden zu kommen. Das kann er nicht mal eben ausfallen lassen, im Gegenteil, er bettelt den Einsatzleiter nach wie vor an ihm mehr Spiele zuzuteilen, eben weil er das Geld braucht. Unser Kind ist nun 2,5 Jahre alt. Mitnehmen kann er ihn dahin nicht, soll er auch nicht. Unser Kind müsste dann bei der neuen LG bleiben. Was soll das??? Das ist ja nicht Sinn der Sache, dann kann es ja auch gleich bei mir bleiben, statt bei einer völlig fremden Person.

Oh man, ich habe totale Angst vor dem Gerichtstermin, eben weil ich weiß, dass meine Ängste zwar absolut begründet sind, aber eben auch weil ich weiß, dass es keine Gründe sind ihm das Umgangsrecht abzusprechen.

Und eigentlich will ich ihm das UR auch gar nicht absprechen. Unser Kind braucht auch einen Vater!!! Das WEIß ich ja und die Chance soll unser Kind auch haben. Nur.... Ich kann dem KV NULL vertrauen. Er belügt alle: Familie, Freunde, das JA, seinen RA ( alles nachgewiesen und von mir schlussendlich aufgedeckt, deswegen hasst er mich ja so, weil sein Lügengebäude mir nicht stand gehalten hat ). ch habe eine scheiß Angst, dass es zu Schlimmerem kommt...

Kann ich das Umgangsrecht erstmal aussetzen, bis die Basketballsaison beendet ist ( Ende März ). Damit wenigstens der KV anwesend ist, wenn unser Kind am WE dort ist?

Hat jemand einen Tipp? Kann ich evtl. zuerst auf psych. Gespräche mit ihm zusammen bestehen, um ihm wieder vertrauen zu können? Evtl. familientherapeutische Hilfe? Irgendwie sowas???

Oh man, ich drehe noch durch...

Manuela

PS: Sorry, viiieeel länger geworden als geplant...

 
9 Antworten:

Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von vallie am 19.01.2010, 10:25 Uhr

hast du einen anwalt?

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von HerculePoirot am 19.01.2010, 10:29 Uhr

Klar. Der hat nur leider diese Woche Urlaub. Habe am Mo einen Termin bei ihm. Bis dahin drehe ich hier noch durch wegen Schlaflosigkeit. Grrrt

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von vallie am 19.01.2010, 10:33 Uhr

das kann ich sehr gut nachvollziehen, aber es wird dir wenig anderes übrigbleiben, als abzuwarten und dem anwalt zu vertrauen....

und dich hier trösten lassen

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von HerculePoirot am 19.01.2010, 10:51 Uhr

Lol...

Na, dann mal los: Tröste mich

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von vallie am 19.01.2010, 10:56 Uhr

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von HerculePoirot am 19.01.2010, 11:04 Uhr

Lach...

Merci

Hab mich übrigens im PF mal eingemischt und dazugesenft

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von faya am 19.01.2010, 11:44 Uhr

Na, dagegen sind die Probleme die ich habe ja Peanuts.

Ganz ehrlich - dein Kind ist 1,5 Jahre alt. Es kennt den KV nicht und wird ihn auch nicht vermissen. Ich würde alles geben und kämpfen, damit dieser Mensch überhaupt keinen Umgang bekommt.

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Faya --> PN

Antwort von HerculePoirot am 19.01.2010, 12:08 Uhr

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Re: Umgangsrecht --> Ängste, Gedankengänge, Fragen...

Antwort von Mrs. Chocolate am 19.01.2010, 12:30 Uhr

Hallo,

also ich sehe die Aussage "Das Kind braucht einen Vater" oft mit gemischten Gefühlen an.

Natürlich braucht ein Kind beide Elternteile, aaber braucht euer Kind wirklich diesen, speziellen Vater?

Ich bin keine Verfechterin des Umgangs um jeden Preis! Was meinst du, wie hoch der Preis sein wird, den ihr bei diesen katastrophalen Begebenheiten zahlen müsst?

Das JA wird ja bei der Verhandlung ebenfalls anwesend sein, hast du die zuständige Sachbearbeiterin über diese Zustände informiert? Das ist sehr wichtig, denn oft bezieht das JA Stellung vor Gericht.

Ich frage mich ernsthaft, wie ein regelmäßiger Umgang stattfinden soll, wenn der KV saisonal überhaupt nicht zu Hause ist. Sicherlich wird ein Gericht nicht entscheiden, dass du euer Kind dann der fremden Lebenspartnerin des KVs überlassens musstt.

Alles Gute!

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