Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Huftier am 10.07.2003, 20:21 Uhr

Re:

Muß auch kein Vertragsbestandteil sein. Es reicht, wenn sich die sittenwidrigkeit aus den Umständen ergibt. Ist natürlich letztlich auch eine Beweisfrage. Aber ich sehe doch durchaus Chancen in dem Fall.

LG, HUF, der bei diesem Vertrag noch immer die Zehen schlottern vor lauter Ungerechtigkeit!

 
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