Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Huftier am 10.07.2003, 20:35 Uhr

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Sorry, aber das halte ich für etwas praxisfern. Natürlich kommt es bei der Frage, ob er Regreß nehmen kann (sollte das Gericht die Sittenwidrigkeit doch nicht bejahen) auch auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners an. Einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen. Und die Pfändungsfreigrenzen sind relativ hoch, gerade wenn man Kinder hat. Das macht erst dann etwas aus, wenn sie wieder arbeitet und GEld hat.

Sittenwidrigkeit hat mit Anfechtung nix zu tun. Die Sittenwidrigkeit wird dann relevant, wenn der Vater einen Regreßprozeß gegen die Mutter führt.

LG, HUF

 
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