Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Huftier am 10.07.2003, 9:17 Uhr

Das bestätigt also meine Vermutung. Und eine Frage:

Genau so ist es. Aber zurück kriegt er eben nur dann etwas, wenn die Mutter auch zahlungsfähig ist. Ansonsten geht sein Anspruch zumindest im Moment ins Leere.

Die geschilderte Situation: ich zieh erst dann aus der Wohnung aus, wenn Du mich vom Unterhalt freistellst, riecht für mich schon sehr nach Sittenwidrigkeit.

LG, HUF

 
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