Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 09.07.2003, 13:47 Uhr

Komisch...

... hat der Notar das tatsächlich in einen Notarsvertrag aufgenommen?

Man wird zwar nicht dazu gezwungen, Kindesunterhalt einzutreiben, solange man keine Dritten (Staat) zur Kasse bittet, aber trotzdem kann man für die zukunft nicht auf KU verzichten.

Ich kann mir zwei Dinge vorstellen:

-Mutter hat die Unterhaltspflicht übernommen
-Mutter hat einen gewissen Geldbetrag oder andere geldwerten Vorteile (mietfreies Wohnen) vom Vater erhalten und deshalb verzichtet

Aber.... für die Zukunft kann nicht auf KU verzichtet werden und somit ist der Vater unterhaltspflichtig.

Darum sollte ein Unterhaltspflichtiger auch niemals Unterhalts-Vorauszahlungen etc zahlen, denn wenn das Geld verpasst wurde, muss er doppelt zahlen.

cu

 
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