Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von huftier am 10.07.2003, 20:27 Uhr

Hmmm...

Sittenwidrig ist eine Vereinbarung dann, wenn sie gegen das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt". Ist natürlich Wischi Waschi und letztlich Auslegungssache, gerade beim Unterhaltsverzicht ist man da aber relativ schnell dabei, weil das Schutzbedürfnis des Unterhaltsberechtigten (bzw. hier der Mutter) sehr sehr groß ist. Z.B. kann eine Frau auch nicht wirksam auf nachehelichen Unterhalt für sich selbst verzichten, soweit sie wegen Kinderbetreuung nicht selbst in der Lage ist, für sich zu sorgen. Denn da sagt man, der Ehemann ist trotz eines entsprechenden Vertrages zum Unterhalt in Höhe der Sozialhilfe verpflichtet, damit die Allgemeinheit nicht geschädigt wird und die Sozialhilfe nicht mißbraucht wird. Gerade in diesem Bereich ist das allgemeine Rechtsempfinden also äußerst sensibel.

LG,HUF

 
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