Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Zoë05 am 10.07.2003, 7:38 Uhr

danke schon mal..

Nein, die Wohnung war gemietet. Es ist keine Geld geflossen -weder zur einen, noch zur anderen Seite.

Es wurde in dem Vertrag noch Gütertrennung festgelegt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und den Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt der Ehegatten.

Das war's.

Vielen Dank für Deine Info, dann werde ich mal zum JA gehen und Beistandschaft beantragen. Er wird freiwillig leider nichts zahlen.

LG
Zoë

 
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