Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von fusel am 09.07.2003, 20:17 Uhr

wegen dem Notar

Hi,

ich erinnere mich dunkel im Netz gelesen zu haben das so ein Passus bzgl. des Verzichts auf Kindesunterhalt sittenwidrig sein kann. Aus den genannten Gründen, das man eben nicht an Kindes Statt auf den Unterhalt verzichten kann.
Dabei ging es um Eheverträge, also eigentlich auch ein Vertrag zwischen 2 erwachsenen Personen. Ich würde mich auf jeden Fall noch mal rechtskundig machen, notfalls auch woanders. Und die Gegenleistung, nunja.... muffelt ein bissel nach einem guten Tauschgeschäft für ihn.

Grüße

fusel

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.