Geschrieben von Huftier am 09.07.2003, 23:35 Uhr |
danke schon mal..
Also erst einmal zu dem Vertrag. Der bedeutet folgendes:
Du kannst trotzdem Unterhalt geltend machen, und zwar im Namen der KINDER!!! Bei einer entsprechenden Klage würden die dann durch dich vertreten, Kläger wären aber die Kinder. Ihnen gegenüber KANN der Vater nicht seiner Unterhaltspflicht entrinnen (s. 2. Absatz). D.h. die Vereinbarung geht - wenn überhaupt - nur Dich und den Vater etwas an, ändert aber nichts an dem Anspruch der Kinder ihrem Vater gegenüber. Die Kinder kriegen ihre Kohle auf jeden Fall von IHM.
Im Innenverhältnis (Vater und Du) wärst Du dann unter Umständen regreßpflichtig, d.h. er könnte den Unterhalt unter Umständen von Dir zurück fordern. ABER: wenn Du nichts verdienst, kann er zumindest im Moment auch nichts von Dir zurück fordern. Außerdem halte ich diese Vereinbarung tatsächlich für sittenwidrig, wenn Du tatsächlich nur den Auszug aus der Wohnung als "Gegenleistung" erhalten hast. War da ein entsprechender geldwerter vorteil dabei? Hat die Wohnung ihm gehört und hat er sie Dir nun mietfrei überlassen? Also ich halte das ganze wirklich für grenzwertig.
LG, HUF, die Anwältin ist und bei so nem Vertrag nur mit dem Kopf schütteln kann
- Notarvertrag / Unterhalt - Fragen... - Zoë05 09.07.03, 13:17
- *stirnrunzel* - Ralph 09.07.03, 13:20
- Komisch... - RainerM 09.07.03, 13:47
- ok..hier der O-Text - zoe05 09.07.03, 15:05
- Achja, Freistellung heisst das... - RainerM 09.07.03, 16:05
- Nochwas.... - RainerM 09.07.03, 16:15
- Aber ja doch... :-) - Ralph 09.07.03, 16:09
- Nenene, Ralph - RainerM 09.07.03, 16:21
- nochwas - RainerM 09.07.03, 16:27
- danke schon mal.. - Zoë05 09.07.03, 16:42
- wegen dem Notar - fusel 09.07.03, 20:17
- Re: danke schon mal.. - Huftier 09.07.03, 23:35
- Re: danke schon mal.. - Zoë05 10.07.03, 7:38
- Das bestätigt also meine Vermutung. Und eine Frage: - RainerM 10.07.03, 8:22
- Re: Das bestätigt also meine Vermutung. Und eine Frage: - Huftier 10.07.03, 9:17
- Re: - RainerM 10.07.03, 9:23
- Hmmm... - Ralph 10.07.03, 9:35
- Re: Hmmm... - huftier 10.07.03, 20:27
- doch der Auszug zu einem bestimmten Termin ist Bestandteil des Vertrages..ot - Zoë05 10.07.03, 9:41
- Re: - Huftier 10.07.03, 20:21
- Hmmm... - Ralph 10.07.03, 9:35
- Hier eine weitere Antwort - RainerM 10.07.03, 9:32
- hmm..und jetzt?.. - Zoë05 10.07.03, 9:44
- Re: - RainerM 10.07.03, 10:23
- Re: - Zoë05 10.07.03, 10:30
- oder anders.. - Zoë05 10.07.03, 14:01
- Re: oder anders.. - RainerM 10.07.03, 14:19
- Re: oder anders.. - Zoë05 10.07.03, 14:56
- Re: oder anders.. - Ralph 10.07.03, 15:18
- Re: oder anders.. - Zoë05 10.07.03, 14:56
- Re: oder anders.. - RainerM 10.07.03, 14:19
- oder anders.. - Zoë05 10.07.03, 14:01
- Re: - Zoë05 10.07.03, 10:30
- Re: - RainerM 10.07.03, 10:23
- Re: Hier eine weitere Antwort - Huftier 10.07.03, 20:35
- Was mir ein Anwalt mal sagte... - RainerM 11.07.03, 8:05
- hmm..und jetzt?.. - Zoë05 10.07.03, 9:44
- Re: - RainerM 10.07.03, 9:23
- Re: Das bestätigt also meine Vermutung. Und eine Frage: - Huftier 10.07.03, 9:17
- danke schon mal.. - Zoë05 09.07.03, 16:42
- nochwas - RainerM 09.07.03, 16:27
- Nenene, Ralph - RainerM 09.07.03, 16:21
- Achja, Freistellung heisst das... - RainerM 09.07.03, 16:05
- ok..hier der O-Text - zoe05 09.07.03, 15:05
- es geht... - spiky73 10.07.03, 14:34
- Re - RainerM 11.07.03, 11:30