Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 10.07.2003, 9:32 Uhr

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"Das ist natürlich ein wunderbarer juristensatz, den man einem einfältigen Jungen vom Lande mal genauer erklären muss *grins*
Ich verstehe das so, dass wenn der Vater auf den Vetrag verweist, er dann von der Mutter den Unterhalt rückfordern kann, stimmts?"

*Korrekt, der Vater sollte Mutter auffordern, ihrer Verpfichtung zur Freistellung nachzukommen. Wenn sie das nicht tut, kann er von ihr den jeweils von ihm gezahlten Betrag fordern, und zwar aus dem Vertrag*

"Spielt ihre Leistungsfähigkeit dabei eine Rolle?"

*Das kommt auf den Vertrag an, wenn der keinen Vorbehalt der Leistungsfähigkeit enthält, kommt es auf ihre leistungsfähigkeit nicht an.*

"Oder bedeutet das nur einen zahlungsaufschub, bis sie wieder blechen kann?"

*nein*

"Und die berühmte "Zusatzfrage":
Kann der Vertrag abgefechtet werden, weil er einseitig ist und dadurch evtl. sittenwidrig?"

*brummms*, ob eine Anfechtung durchgeht, kann ich nicht beurteilen. Keiner ist schließlich in der Lage, einem Richter in den Kopf zu gucken.
Und im übrigen: was hat er dagelassen an Möbeln, wie hoch waren seine Aufwendungen für eine neue Wohnung etc. - vielleicht gibts da ja doch eine Gegenleistung oder man kann irgendetwas als solche deklarieren.
Ausserdem - was ist mit den Anfechtungsfristen?

f.

"Danke"

 
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