Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 09.07.2003, 16:27 Uhr

nochwas

Also eine Antwort von anderer Stelle habe ich noch nicht, möchte aber noch einmal klarstellen, dass der Vater Unterhaltspflichtig bleibt.

Das Problem ist nur, der Vertrag zwischen der Mutter und dem Vater.
Hier kann sich herausstellen, dass sie ihm dann den Unterhalt rückerstatten muss.

Aber wie gesagt, das sollte direkt beim Notar nachgefragt werden, der das beurkundet hatte.

 
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