Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 10.07.2003, 8:22 Uhr

Das bestätigt also meine Vermutung. Und eine Frage:

Wobei solche Verträge zulässig sind, ich war damals auch zuerst etwas verblüfft und ungläubig.

So, und nun meine Frage:

An anderer Stelle (dort befassen sich einige intensiv mit solchen Themaen) bekam ich folgende Antwort eines Juristen und muss deshalb um "Übersetzung" bitten

" Der Freistellungsanspruch wandelt sich um in einen Zahlungsanspruch, wenn der Freigestellte gleichwohl in Anspruch genommen wird."

Ich verstehe das so, dass wenn der Vater auf den Freistellungsvertrag verweist, er tatsächlich den Unterhalt rückfordern kann, oder?

 
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