Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 09.07.2003, 16:05 Uhr

Achja, Freistellung heisst das...

Hey,
danke für den Wortlaut.

Das entspricht dem ersten Punkt, den ich für möglich gehalten hatte, wusste aber die genaue jur. Formulierung dafür nicht mehr.

Durch die Freistellung übernimmt ja die Mutter die Unterhaltspflicht.

Wie es aussieht, wenn die Mutter dann nicht mehr leistungsfähig ist, kann ich nicht beantworten.
Möglich halte ich, dass bei Ausfall der Leistungsfähigkeit der Mutter dann wieder der Vater unterhaltspflichtig wird.


Und trotzdem denke ich, dass es ein Handel war, also die Mutter schon eine Gegenleistung irgendweiner Art erhalten hatte.

Ich werde das aber mal - deine Zustimmung unterstellt - in einem anderen Forum zur Diskussion stellen und den Text rübernehmen und evtl. etwas verändern, OK?

cu

 
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