Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 15.11.2004, 16:54 Uhr

Muß mich mal eben auskotzen - vorsicht, lang

Hallo marit,

nein, so ist das nicht.

Zum einen braucht man mindestens ein Jahr - oft länger - um einen säumigen Mieter aus der Wohnung rauszuklagen. Das ist Fakt. Google mal unter "Mietnomaden".

Erst nach 2 Monatsmieten Rückstand kann einem Mieter fristlos gekündigt werden. Wenn er dann die Mietschuld bezahlt, ist die Kündigung automatisch unwirksam. Dann muß er nochmal 2 Monate im Rückstand sein, bevor man nochmal fristlos kündigen kann. Wenn der Mieter jeden Monat die Hälfte der Miete überweist, ist er erst nach 4 Monaten über 2 Monatsmieten im Rückstand, also kann sich dieser Teil schon über Monate hinziehen. Wenn er nach der fristlosen Kündigung die Wohnung nicht verläßt, muß man vor Gericht eine Räumung beantragen. Das Verfahren dauert bis zu einem Jahr. Und erst dann kann man ihn mit einem Gerichtsvollzieher aus der Wohnung tragen. Das ist Fakt, und der eine oder andere Vermieter kann Dir ein Lied davon singen.

Das andere ist, daß wir für die Miete gemeinsam geradestehen müssen, solange wir gemeinsam im Mietvertrag stehen, auch wenn ich nicht mehr dort wohne. Und der Vermieter ist VERPFLICHTET, sich an den Liquideren zu wenden, also an mich.
Wenn man gemeinsam einen MV unterschreibt, gründet man rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da gibt es ein Außenverhältnis (zum Vermieter) und ein Innenverhältnis (zwischen den Mietern). Im Außenverhältnis schulden beide gemeinsam und der Vermieter muß sich an den einen wenden, wenn der andere nicht zahlt. Der, der zahlt, kann sich dann im Innenverhältnis an den Nicht-Zahlenden wenden und den Anspruch aus dem Innenverhältnis notfalls gerichtlich durchsetzen. Aber - greif mal einem nackten Mann in die Tasche.

Glaub mir, wenn ich durch Schaffung von Fakten aus dem MV rauskäme, wäre ich schon lange draußen. Es gibt aber leider nur zwei Möglichkeiten, diese GbR aufzulösen: In beiderseitigem Einverständnis oder durch einen Gerichtsbeschluß. Und da Ersteres nicht geht, bleibt mir nur Zweiteres.

Meine Eltern würden natürlich auch auf die Miete verzichten, solange es sich um einen überschaubaren Zeitrahmen handeln würde. Aber mehr als 2 oder 3 Monate geht nicht, weil sie mit der Miete einen Kredit für ihre eigene Wohnung bedienen müssen. Und ich will auf keinen Fall, daß die Wohnung meiner Eltern zwangsversteigert wird, das wäre eine Katastrophe. Und in 2-3 Monaten ist es - siehe oben - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht getan. Mein Mann hat deutlich gemacht, daß er die rechtliche Situation kennt und zu seinen Gunsten ausnutzen wird, wenn es sein muß.

Du siehst, ich habe schon viel rechtlichen Rat eingeholt. Mein Vater und meine Schwester sind beide Juristen. Ich will da raus, aber es hilft ja nichts, wenn ich juristisch nicht abgesicherte Methoden anwende, damit schneide ich mich doch nur ins eigene Fleisch.

Wenn sogar die Juristin vom Frauennotruf als Alternativen nur durchhalten oder Frauenhaus anbieten kann - danke an den deutschen Rechtsstaat.

Traurige Grüße,
Elisabeth.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.