Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 15.11.2004, 13:50 Uhr

ja

Weil wir gemeinsam im Mietvertrag stehen, können wir die Wohnung nur gemeinsam kündigen. Habe ich ihm angeboten, will er nicht (weil er weiß, daß ich danach flugs einen neuen MV mach und dann alleine drin bin, die Wohnung gehört meinen Eltern). Ich habe ihm auch angeboten, daß meine Eltern mich aus dem MV entlassen, damit ich für die Kinder und mich eine neue Wohnung suchen kann, will er auch nicht (wobei ich die Lösung auch unschön fände, weil dann meine Eltern den schwarzen Peter bzw. den zahlungsunfähigen Mieter am Hals haben). Zwei Wohnungen der Größe kann ich mir in Haidhausen leider nicht leisten, sonst hätte ich schon lange eine neue Wohnung und wäre weg mit den Kindern, aber ohne Kinder gehe ich nicht, lieber lasse ich mich von ihm täglich beschimpfen. Bleibt das Frauenhaus, aber da zögere ich halt noch.

Die Dame vom Frauennotruf hat heute noch eine neue Idee gebracht: Wenn ich ein Attest bringe, daß ich unter der Situation fast zusammenbreche - sinngemäß - muß der Richter endlich mal aktiv werden. Der drückt sich ja seit August vor einer Entscheidung. Ich werde morgen beim Termin also mal mit meiner Therapeutin reden. Und eigentlich bräuchte ich sowas in der Art auch für die Kinder, zumindest Temi dreht nämlich derzeit durch. Gestern ist er brüllend durch die Wohnung gelaufen und hat mich gesucht, dabei war ich bloß im Wohnzimmer. Und die Ratte hat schweigend geschaut, gesehen daß Temi mich sucht und nicht ihn, und ist wieder in seinem Zimmer verschwunden. Wie kalt kann man eigentlich sein???

Schönen Gruß,
Elisabeth.

Samstag nachmittag geht gar nicht? Dann bleibst Du gleich zum arbeiten da? Sonst Freitag nachmittag?

 
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