Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 16.11.2005, 0:23 Uhr

Mal ganz naiv geantwortet...

Hallo Rio,

natürlich find ich auch das Eintreten der Tür nicht gerade angemessen und vor allem hilfreich.
Wenn aber nach vorausgegangenem Verbot trotzdem ein (Kalb von) Hund angeschleppt wird und im darauffolgenden Streit die Mutter auch noch von der Tochter eine Ohrfeige bekommt, dann sind m.E. mehrere Grenzen überschritten worden.
Auch in einer Mietwohnung kann man/frau nicht ohne weiteres einen großen Hund
halten, in einer überlassenen Wohnung
erst recht nicht. Das kommt nämlich dem
Mißbrauch einer überlassenen Sache gleich und berechtigt den Eigentümer dieser Sache, sie sofort fristlos zurückzuverlangen. So einfach ist das.

Also, egal, ob er was ''mit der Mutter hat'', die ''Teenies'' haben durch ihre Eigenmächtigkeit den normalen Gebrauch einer überlassenen Sache verwirkt.
So einfach ist das.
Sie können also froh sein, daß er nicht die Polizei geholt hat.
Natürlich kann man/frau sich gute Beratung holen und herauszubekommen versuchen, woran denn nun besagte
'Renitenz' liegt und wie man/frau ihr beikommen könne.
Andererseits bietet die Ohrfeige der 14-Jährigen eine ausufernde Grenzüberschreitung, die mich auch als Mann sehr vorsichtig werden ließe, um nicht irgendwann evtl. mal als Beschuldigter wegen mindestens sexueller Belästigung wie in einem bösen Traum wiederzufinden.
Für so ein experiment wäre ich mir dann doch zu schade.

MfG Richie

 
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