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Geschrieben von mariecarma am 10.11.2010, 22:43 Uhr

Insolvenz und Unterhalt

So der KV hat Priv. Insolvenz beantragt ich muß da nun auch was ausfüllen und an den Treuhänder schicken, aber wie sieht das denn nun aus wenn es läuft.
Ist er dann verpflichtet Unterhalt zu zahlen weil Unterhalt vor allem geht und der Rest vom Lohn der dann noch bleibt darf auf die Gläubiger verteilt wird.
Ist das so richtig.
Er hat seit fast 6 Jahren nie für 2 Kinder bezahlt entweder war es so das er kurzzeitig arbeitslos war oder er hatte Arbeit hat aber einfach nicht gezahlt.
Und Schulden bei der UHV Kasse hat er ja auch gehen die auch in die Insolvenz mit rein , wissen die davon eventuell gar nix? Oder schreibt der Treuhänder die an und holt sich die Unterlagen.

Und wird das Einkommen seiner Frau mit dazugerechnet als Einnahmen?
Sie arbeitet nämlich nicht auf 400 wie angegeben sonder der Rest fließt so in den Geldbeutel.
lg

 
4 Antworten:

Re: Insolvenz und Unterhalt

Antwort von shinead am 10.11.2010, 23:13 Uhr

Kindesunterhalt und entsprechende Schulden gehen nicht in die Privatinso mit ein. Bevor andere Gläubiger ihr Geld erhalten bist Du und das JA dran. (ggf. steht vor dem JA noch das FA...)
Wenn der Treuhänder das JA nicht in Kenntnis setzt ist er a) ein schlechter Treuhänder und b) ist dann die Inso ggf hinüber.

Geht die Frau mit in die Insolvenz? Oder geht es nur um seine alleinigen Schulden?

Gruß
Corinna

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Re: Insolvenz und Unterhalt

Antwort von mariecarma am 11.11.2010, 8:36 Uhr

In dem Brief ist nur er angegeben.
Aber warum muß ich dann einen Forderungantrag stellen für den Unterhalt den er nie geleistet hat wenn es nicht mit einfließt.

lg

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Re: Insolvenz und Unterhalt

Antwort von charty am 11.11.2010, 11:04 Uhr

Also ich musste auch den Forderungsantrag stellen für den ausstehenden Unterhalt, nebst meinen persönlichen Forderungen.

Bei uns ist es interessanterweise so, dass von ihm wieder Unterhalt gezahlt wurde bis seine Wohlverhaltensphase begann. Seit dem zahlt er wieder nicht mehr, obwohl er keine neuen Schulden mehr machen darf und seinem Treuhänder ist es offensichtlich egal.

Vg

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also MEIN KV ist da besonders schlau...

Antwort von FrauKrause am 11.11.2010, 13:01 Uhr

nach Auslaufen des Unterhaltsvorschusses kam er mit dem Insolvenzverfahren an. Als KRÖNUNG hat er eine Erwerbsunfähigkeitsrente vorgewiesen (wie er dazu kam, ist mir schleierhaft), alles zeitgleich. Damit hatte er das Recht, den Unterhaltstitel auf NULL zu setzen. Und ich habe keine Chance auf IRGENDWAS. Wahrscheinlich bis zum Sant-Nimmerleinstag. Er hat nach einem Jahr natürlich seine Verlängerung der EU-Rente vorgelegt.

Aber wartet mal, wenn das jetzt mit der Erzwingung der gemeinsamen Sorge durch ist, wird er der Erste sein, der schreit. HIER!!!!

Dieses Thema lässt mich tagelang nur reihern.

FrauKrause

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