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Geschrieben von ursel66 am 14.10.2010, 16:45 Uhr

Unterhalt ab 18

Hat hier schon mal eine Unterhaltsberechnung für Kinder ab 18 durchgeführt?

Hab heut Post von unserem RA bekommen und bin fassungslos.
Der Vater gibt ja an, kein Einkommen bzw. zu niedrig (Geschäftsführer mit 360 brutto und Firmenfahrzeugnutzung 480 sind die mtl. Einkommen) zu haben.
Ich gehe teilzeit arbeiten, hab 2 Kinder und soll - mangels anrechenbaren Einkommens des Vaters - 380 mtl. meinem Sohn zahlen.
Gut, ich unterhalte ihn ja sowieso komplett, allerdings ohne diese Kosten zu splitten. Ich zahle über 800 € Miete und dann bleiben für uns drei 600 übrig.
Es kann doch nicht angehen, dass er mit solchen getürkten Abrechnungen (jeder gesunde Menschenverstand sagt einem das), nebenbei ist seine Lebensgefährtin die Firmeninhaberin und kommt für seinen Lebensunterhalt auf.

Unser Anwalt ist sooooooooo langsam und ich muss ihm quasi sagen, welche Möglichkeiten es gibt
Ich WILL eine Verhandlung mit einer allein erziehenden Richterin

 
6 Antworten:

Re: Unterhalt ab 18

Antwort von Pamo am 14.10.2010, 16:47 Uhr

Meine Daumen und Zehen sind fuer dich gedrueckt. Bitte lass uns wissen, wie man so einem Kerl das Handwerk legen kann. Man hoert immer wieder, dass sie damit durchkommen.

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Re: Unterhalt ab 18

Antwort von ursel66 am 14.10.2010, 18:04 Uhr

tja,er ist fast 18 Jahre um die Zahlung gekommen und ich bin jetzt mittlerweile zu müde, um zu kämpfen

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Re: Unterhalt ab 18

Antwort von Pamo am 14.10.2010, 18:21 Uhr

Ursel, uns ging es aehnlich, nur war ich das Kind. Mit 18 uebergab mir meine Mutter die Gerichts- und Anwaltsakten und sagte mir, sie wuerde mir helfen den ausstehenden Unterhalt einzutreiben, wenn ICH das wollte. Ich habe es mir gut ueberlegt und beschlossen, dass es mir nicht wert war, auch nur eine muede Mark zu investieren.
Sei nicht zu enttaeuscht, wenn es nicht klappt. Du hast das Kind ohne den KV gross bekommen und das ist die Hauptsache.
Und wenn sich die Gelegenheit ergibt, dass reisst du ihm den Arsch auf.

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Re: Unterhalt ab 18

Antwort von RainerM am 15.10.2010, 14:51 Uhr

"Ich WILL eine Verhandlung mit einer allein erziehenden Richterin"

Meinst du, du hast dann einen Vorteil?
Immerhin zeigt sie dir ja, dass man volle Kanne Geld verdienen kann, trotz des "Familienstatus". ;o)

Aber worum es mir hier geht.... Der Thradname und dein text geben mir Rätsel auf.
Was ist denn nun deine Frage?

-Ein 18jähriges Kind kann minderjährigen gleichgestellt sein
-Beide Eltern sind Unterhaltspflichtig

Das dürfte bekannt sein.
Wenn du Zweifel an den Einkommensangaben hast, muss das wohl vor Gericht gehen, offensichtlich versucht er sich aus der Verantwortung zu ziehen... bei deinen Einkommensangaben müsste wohl der Staat einen Zuschuss beisteuern, DAS wäre für den richter sicherlich ein guter Grund, genauer nachzuforschen...

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@Rainer

Antwort von ursel66 am 15.10.2010, 15:08 Uhr

ICH möchte gern wissen, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Mein Anwalt hat mir die Unterhaltsberechnungen geschickt, nach denen ich alleine aufkommen soll (was ich ja fast 18 Jahre schon tue - nebenbei: ich erhalte keinerlei staatliche Hilfen, verdiene also als allein erziehende Teilzeitbeschäftigte genug für uns 3).
Wie schaffe ich es, dass es zumindest zu einer Verhandlung kommt? Dann sind wir vom - hoffentlich - gesunden Menschenverstand des/der Richter/in abhängig. Aber wir können zumindest Zweifel erwecken, dass diese Angaben stimmen. Er bekommt keine staatlichen Zuschüsse, da alles von seiner Lebensgefährtin bezahlt wird.
Auch wenn mein Sohn der eigentliche Kläger sein wird, kümmer ich mich nach wie vor um Alles.

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Re:

Antwort von RainerM am 15.10.2010, 15:20 Uhr

Naja, es ist ja schon bekannt, dass Selbständige und ähnliches sich bemühen, ihre einkommen zu verschleiern,... wenn ihnen das vor dem Finanzamt gelingt, ist es sicherlich im Unterhaltsprozess nicht unbedingt einfacher,... kann schon verstehen, dass man/frau dann gefrustet ist.

Eine Idee, wie man den wirklichen Verdienst aufdecken könnte, habe ich nicht,.... mag sein, dass dem Anwalt da auch keine Ideen gekommen sind

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