Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von misskiwi22 am 09.10.2010, 14:58 Uhr

Frage wegen Unterhalt

Es ist so: Ich bin alleinerziehend .. mein sohn wird im feb. nun 5 jahre alt. Im moment bekomme ich noch unterhaltsvorschuss. mache eine asbildung zurzeit zu mfa. Der kindsvater befindet sich im letzten jahr seiner ausbildung. die vaterschaft hat er nicht anerkannt.
wie sieht das dann mit dem unterhalt aus ?
bekommt mein sohn dann keinen unterhalt, weil sein "Erzeuger" nicht eingetragen ist ?
Er hat sich vwährend der Schwangerschaft aus dem Staub gemacht und hat sich bis heute nicht gemeldet. Erfahre immernoch viel über ehemalige gemeinsame Freunde.

Lg

 
9 Antworten:

Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von desireekk am 09.10.2010, 15:23 Uhr

Hallo,

.... und Du hast 5 Jahre NICHTS unternommen, damit der Vater auch "Vater" wird?
Hat das Kind nicht ein Recht darauf, beide Eltern dokumentiert zu haben?

Tja nun, wenn Du küntig "irgendwoher" Geld haben willst, dann wirst Du den vater eben doch öffentlich machen müssen.
Wenn nicht, frag ihn halt so ob er seinem "Kind" (das es juristisch nicht ist) Geld spenden möchte...

Viele Grüße

Désirée
die sich fragt warum die Allgemeinheit 6 Jahre lang zahlen muss, wenn ein Vater bekannt ist...

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von Terkey235 am 09.10.2010, 16:02 Uhr

Du lebst doch mit einem Mann zusammen, oder? Ich weiß nicht, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Spielt aber auch keine Rolle, denn ich denke, er wird für dich und den Kleinen aufkommen müssen, wenn ihr eine Lebensgemeinschaft seid.

Den Vater musst du angeben, wenn er dir bekannt ist. Die Vaterschaftsanerkennung wird gerichtlich per Bluttest geregelt.

LG terkey

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von misskiwi22 am 09.10.2010, 16:24 Uhr

Ich verstehe nicht, warum man hier gleich angegriffen wird.
Der Vater ist dem Jugendamt bekannt!
Wurde auch alles gerichtlich festgestellt. Wir sind noch nicht so alt,
ich werde im Januar 20.
Er ist 22 ..

Da er ein geringes Einkommen hat, hat das Jugendamt mir damals geraten, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Ich hab keine ahnung, wie man danach weiter fortfahren soll. Woher auch .. Kann ja nicht hellsehen ..
Und wenn man dann so blöd von der Seite an gefahren wird, hat man auch keine lust weiter drüber nachzufragen ..

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von Terkey235 am 09.10.2010, 16:27 Uhr

Wo habe ich dich angegriffen? Wo? Mit welchem Satz? Ich habe dir Informationen gegeben und versucht, deine Fragen zu beantworten. Mehr nicht.

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von misskiwi22 am 09.10.2010, 17:40 Uhr

Sry, dich meinte ich gar nicht.
War nicht allgemein formuliert, hätte mal den namen da vorschreiben sollen ^^

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von gummibärle am 09.10.2010, 17:49 Uhr

Hallo!

In solchen Fällen rate ich immer zur Beistandschaft!

Die kümmern sich darum, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und dann auch seinen Unterhalt zahlt. Unterhaltsvorschuss bekommst du doch noch ein Jahr lang, oder?? 72 Monate lang?? Je nachdem wie "einsichtig" der Vater ist kann es JAHRE dauern bis er wirklich zahlt.

LG M.

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von bobfahrer am 09.10.2010, 19:02 Uhr

Ich würde doch auch dazu raten den Vater per Bluttest feststellen zu lassen..., das ist im Sinne des Kindes! Stell die vor er taucht unter, keiner weiß wo und wer er ist und stirbt als Millionär! Das Kind bekommt ja sein Erbe gar nicht!

Im Ernst, du mußt unbedingt aktiv werden, ohne Rücksicht darauf ob dem Vater das passt oder nicht! Tu es!

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von berita am 09.10.2010, 19:51 Uhr

Hmm seltsam, warum nimmt das JA so hin, dass dein Ex die Vaterschaft nicht anerkennt? Mach einen Termin und dränge darauf. Im Moment verdient er vielleicht noch nicht genug, um Unterhalt zu zahlen, aber das kann sich ja noch ändern. Solange das nicht der Fall ist, gehst du bzw. dein Kind allerdings leer aus.

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Re: Frage wegen Unterhalt

Antwort von desireekk am 09.10.2010, 20:40 Uhr

Nun, ich habe nicht angegriffen, sondern meine Meinung geäussert.

Ich verstehe immer noch nicht, warum der Vater nicht als Vater eingetragen ist.
Und ich zweifle, dass das Jugendamt davon abgeraten hat.
Wenn sein Einkommen zu gering ist, muss er nichts zahlen, aber das tut der Vaterschaft ja keinen Abbruch...
Und WENN er zahlen könnte, dann sollte eher ER das tun als wir als Allgemeinheit.

Viele Grüße

Désirée

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