Mitglied inaktiv
Huhu... Anlässlich der Titelbeantragung frage ich mich nun, was ist, wenn bei der Berechnung der Unterhaltshöhe WENIGER rauskommt als man UVG bekommen würde? Und was wäre, wenn der KV FREIWILLIG mehr zahlt, als er müsste?! Kann die Berechnung dann vernachlässigt werden, wenn es alles über's Jugendamt läuft?! Es ist nämlich plötzlich ein zweites Kind beim KV aufgetaucht....
Einen UH-Titel haben bedeutet nicht, daß man auch UH-Berechnungen übers JA anstreben muß. Hast du keinen UH-Vorschuss und er zahlt genug oder sogar mehr ist doch alles tutti.
Plötzlich auftretender Vaterschaft ist allerdings ein mysteriöses Phänomen
lG mf4
Ich bekomme aktuell UH-Vorschuß und eine Berechnung wurde jetzt mit dem Titel beantragt... Daher ja meine Frage, wie das nun weitergeht... Er hat mir gestern am Tele gesagt, dass er den untersten Satz von 272,- zahlen würde... Was aber, wenn bei der Berechnung rauskommen wird, dass er viel weniger zahlen MUSS?!?
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