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Geschrieben von Tonic2108 am 08.09.2021, 11:44 Uhr

Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo zusammen,
es geht um ein zehnjähriges Kind, dass bisher bei seiner Mutter gelebt hat. Die Eltern sind seit Geburt des Kindes getrennt. Der Vater hat von Anfang an Kontakt zu dem Kind. Regelmäßiger Umgang findet statt, solange es die Mutter nicht verhindert. Seit der Geburt des Kindes gibt es immer wieder Probleme mit der Mutter.
Das ist eine ewig lange Geschichte, die sich wie gesagt schon seit Jahren hinzieht. Dennoch ist der Kontakt vom Vater zum Kind sehr innig und das Kind fühlt sich sehr wohl bei seinem Vater und dessen Ehefrau.

Jetzt ist folgendes passiert. Die Mutter hat das Kind ohne Wissen und Erlaubnis des Vaters von der Schule abgemeldet und mit in eine Entziehungsklinik genommen. Dort hält sich die Mutter vermutlich wegen einer Sucht-Erkrankung auf. Es besteht im Moment keinerlei Kontakt zwischen dem Vater und dem Kind, offiziell weiß er noch nicht mal wo es ist. Zudem soll das Kind in psychotherapeutischer Behandlung sein auch hier bekommt der Vater keinerlei Auskunft, obwohl er geteilte Sorgerecht hat. Man bezieht sich auf Datenschutz gegenüber der Mutter.
Die Mutter hat alles ohne das Wissen des Vaters organisiert, obwohl er wie gesagt das geteilte Sorgerecht hat wurde er über nichts informiert und die Abmeldung in der Schule wurde auch ohne seine Unterschrift genehmigt. Ich denke, hier hat sich die Schule schon mal falsch verhalten, denn so geht das natürlich nicht.

Also ich fasse mal zusammen. Mutter nimmt das Kind ohne das Wissen des Vaters von der Schule, gibt das Kind zusammen mit sich selbst in Psychotherapie, verweigert den Umgang, das Kind ist ja irgendwo, der Vater weiß nicht wo und meldet sich nicht auf E-Mails, Anrufe etc.

Der Vater lebt in einer stabilen Beziehung und es gibt genug Platz um das Kind aufzunehmen. Wie gesagt das Verhältnis zum Kind ist sehr gut. Glaubt ihr, dass unter gegebenen Umständen möglich ist, dass der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zugesprochen bekommt? Auch hinsichtlich der Erkrankung der Mutter, wäre das Kind sicher beim Vater besser aufgehoben. Sie ist ja offensichtlich nicht mal in der Lage sich um ihr eigenes Leben zu kümmern. Sogar die Psychologin hat gesagt, dass das Kind eine Ankerfunktion für die Mutter hat, das ist doch eigentlich auch nicht richtig.

Zudem weiß der Vater nicht, wie genau der Zustand der Mutter ist und macht sich natürlich auch Sorgen, ob ihrer psychischen Situation. Es gibt ja auch so etwas wie erweiterten Suizid zum Beispiel. Das Jugendamt macht jetzt erst mal nichts.

Danke fürs Lesen und für eure Antworten

 
29 Antworten:

Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von kravallie am 08.09.2021, 12:28 Uhr

er braucht auf alle fälle einen engagierten Anwalt und der sollte dann das nötige veranlassen.
er soll sich ggf an sos wenden, die haben das gesamtwohl des kindes m.e. am meisten im blick und dazu gehören beide Eltern!

alles gute!

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Tonic2108 am 08.09.2021, 13:08 Uhr

Einen Anwalt hat er auf jeden Fall. Er braucht ihn ja schon seit zehn Jahren in regelmäßigen Abständen.

Er will jetzt auch gegen die Schule vorgehen, die nicht beachtet hat, dass er eine Abmeldung zustimmen muss. Informiert wurde er auch nicht.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von kravallie am 08.09.2021, 13:19 Uhr

das würde ich mir sparen, das bringt nur kosten und ärger und was ist dann gekonnt?
geht das Kind denn aktuell gar nicht in die schule?
das gälte es doch, schnellstmöglich zu ändern....

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Tonic2108 am 08.09.2021, 13:26 Uhr

Das weiß er nicht. Was ist SOS?

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von kravallie am 08.09.2021, 13:43 Uhr

https://de.wikipedia.org/wiki/SOS-Kinderdorf

hört sich vielleicht erst mal nicht so an, aber m.e. sind die "anders" aufgestellt und schneller handelnd als so manch Jugendamt.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Btby am 08.09.2021, 14:56 Uhr

1.Eine psychische Erkrankung schließt nicht zwangsläufig aus das die erkrankte Person nicht in der Lage ist ihr Leben zu regeln. Diese Aussage ist schon mal ziemlich unverschämt

2. Vielleicht beinhaltet ja auch die Therapie das dass Kind mit einbezogen wird in den Heilungsprozess. Kindgerecht eben, da sitzen immerhin Experten. Eine Suchterkrankung hat für alle Familiemitglieder Folgen auch ohne das dabei direkt Gefahr in Vollzug besteht!

3. Ja ich kann mir vorstellen dass es nicht ganz Rechtens war das so alleine durchzuführen und ja auch die Institutionen Schule, Ärzte hätten wahrscheinlich nach dem Einverständnis fragen müssen.

ABER nur weil das so ist muss man da als besonnener Mensch nicht drauf bestehen.
Man darf auch die Mutter mit ihrem Kind in Ruhe arbeiten, aufarbeiten, was auch immer lassen und muss nicht noch eine Baustelle eröffnen weil man sich aussen vor fühlt.
Grundsätzlich ist NICHTS daran falsch sich helfen zu lassen und das wird ihr auch kein Amt der Welt aufs Butterbrot schmieren

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von taram am 08.09.2021, 18:01 Uhr

Wenn das Jugendamt mit im Boot bei der Anbahnung der Therapie involviert war, wäre es deren Aufgabe gewesen, den Vater mit einzubeziehen
In allen anderen Punkten hat Btby wohl recht

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Einstein2.0 am 09.09.2021, 6:47 Uhr

Woher weißt der Vater denn, dass die Mutter in einer Entzugsklinik ist, wenn er sonst nichts mitbekommen hat?

Kinder sind eigentlich im akuten Entzug nicht anwesend, wenn überhaupt müsste es sich um eine Langzeittherapie handeln und dazu müsste die Mutter im Vorfeld ja einen körperlichen Entzug in einer Akutklinik gemacht haben, was der Vater ja mitbekommen hätte, weil er ja ein inniges Verhältnis zum Kind hat.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von cube am 09.09.2021, 8:49 Uhr

Ich denke, man muss hier erst mal 2 Dinge voneinander trennen.
Der Datenschutz bzgl. der Mutter, ihres Entzuges oder anderer Therapieform ist ja korrekt - der Ex-Mann hat hier kein Auskunftsrecht.

Anders bzgl. des gemeinsamen Kindes mit gem. SG - hier hat der Vater Auskunftsrecht.

Deswegen würde ich erst mal hier ansetzen - ganz ohne darauf rumzureiten, wie sehr die Mutter evt. nicht in der Lage zu irgendetwas ist. Das kommt im weiteren Verlauf sicher dazu - aber um jetzt erst mal etwas zu erreichen, würde ich mich auf die Rechte bzgl. des gemi. SG´s stützen und nicht gleichzeitig über die Mutter "herfallen". Das kann zu schnell so wirken, als wenn man ihr aus einer Erkrankung und ihrem Bemühen (Klinik), das in den Griff zu bekommen, einen Strick drehen will.

Er kann natürlich ganz einfach eine Anzeige erstatten - das Kind wurde aus der Schule abgemeldet, ist für ihn nicht auffind- und/oder erreichbar. Sorge um das Kindeswohl finde ich dann durchaus berechtigt. Ich zumindest würde garantiert bei der Polizei aufschlagen.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Tonic2108 am 09.09.2021, 9:31 Uhr

Er hat das über Korrespondenz zufällig mitbekommen. Briefkopf von der Suchtklinik.

Vorher war sie sicherlich nicht in Entzug, das hätte er tatsächlich mitbekommen. Die Maßnahme ist wohl für mehrere Monate angesetzt. Im Vorfeld hat sie lediglich von einer Reha Maßnahme gesprochen.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von pauline-maus am 09.09.2021, 11:20 Uhr

ich sehe es wie Btby
vielleicht wäre hier vielleicht der zeitpunkt für den versuch einer annäherung .
man könnte der mutter hilfe anbieten , anstatt ihr noch eine anzeige an den hals zu hängen.
durch die ganzen paragraphen reiterei vergessen wir leider immer mehr das menschliche

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aus diesem grund empfahl ich sos...

Antwort von kravallie am 09.09.2021, 11:30 Uhr

die verurteilen nicht reflexartig, sondern sehen das gesamtpaket.

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Re: aus diesem grund empfahl ich sos...

Antwort von pauline-maus am 09.09.2021, 11:38 Uhr

ich selber wußte davn gar nicht . das hätte ich vor 8 jahren gebraucht .

scheint eine gute alternative zum jugendamt zu sein

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von cube am 09.09.2021, 12:39 Uhr

Welche Klinik nimmt denn Mutter UND Kind auf, wenn es einen willigen Vater gibt, der das Kind betreuen würde? Das müssen die doch auch irgendwie prüfen? Auch die Schulabmeldung geht doch nicht einfach so - Schulpflicht und so. Soweit ich weiß, muß man dann auch die neue Schule angeben wenn man abmeldet. Kann es sein, dass der Vater einer Reha-Maßnahme zugestimmt hat, unwissentlich dessen, was damit alles verbunden ist?

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von pauline-maus am 09.09.2021, 12:48 Uhr

die ergebnisse einer therapie können noch so gut sein , wenn sie dann am normalen alltag im normalen rllenverhalten wieder flöten gehen . meist ist das der fall.
vielleicht ist hier das ziel mutter und tochter auf ein " leben danach " zusammen vorzubereiten .
und ich denke dem kind wird dort nix böses wiederfahren und oftmals werden sie dort auch beschult oder bekommen aufgaben von den lehrern daheim

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von pauline-maus am 09.09.2021, 13:07 Uhr

widerfahren ...den rest kontrolliere ich nicht ....

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von cube am 09.09.2021, 13:54 Uhr

Ich wundere mich nur, dass die Klinik da offenbar nicht wirklich sorgfältig arbeitet - gerade weil Kinder involviert sind.
Und mal ehrlich: du erfährst durch Zufall, das KV Kind von der Schule abgemeldet hat und irgendwohin verschwunden ist. Und das für längere Zeit und du erhältst keine weitere Auskunft. Würdest du dann nicht am Rad drehen und sagen „das geht so mal gar nicht“?

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Pamo am 09.09.2021, 14:37 Uhr

Mich wundert, dass das Kind überhaupt von der Schule abgemeldet werden konnte. Ich hätte gedacht, dass das Kind für die Zeit des Klinikaufenthalts von der Präsenzpflicht befreit würde.

Bist du sicher, dass es sich nicht um eine Fiktion handelt?

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von cube am 09.09.2021, 15:55 Uhr

Hat mich auch gewundert.
Wie ich schon schrieb: ich meine, man muss bei der Abmeldung eines Schulpflichtigen Kindes nämlich auch angeben, wo Kind im Anschluss hingehen wird.
Also sozusagen Abmelden unmöglich - lediglich Schulwechsel.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Pamo am 09.09.2021, 16:15 Uhr

So kenne ich es auch, jedenfalls in NRW. Ausser du gehst ins Ausland und unterliegst nicht mehr den hiesigen Regelungen.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Tonic2108 am 09.09.2021, 16:53 Uhr

Nein, das kann nicht sein. Da ist einiges schief gelaufen was so nicht hätte passieren dürfen.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Tonic2108 am 09.09.2021, 16:54 Uhr

So ganz im Detail weiß ich es nicht, es könnte auch eine Befreiung für einige Monate sein.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von cube am 09.09.2021, 17:14 Uhr

Nein. Eine Befreiung von der Schulpflicht in D gibt es nicht ohne dass du eine Ausbildung anfängst.
Ein Ruhen der Schulpflicht auch nur für Ältere Schüler die zB auf Grund von Mutterschutz vorübergehend nicht die Schule besuchen können.

Das tut zwar alles nicht wirklich etwas zur Sache, lässt mich aber eben ein wenig daran zweifeln, dass es wirklich so gelaufen ist, wie beschrieben.
Da müssen ja dann tatsächlich alle involvierten Stellen Mist gebaut haben.
Die Schule, die einfach abmeldet ohne den KV dazu zu befragen oder zu informieren.
Die Reha-Einrichtung, die ebenfalls nicht nachfragt, was mit dem Einverständnis des KV ist.
Ein Arzt, der befürwortet, dass Kind mit in eine Entziehungs-Klinik geht und ein entsprechendes Gutachten/Attest ausstellt. Für Monate.
Mal angenommen, die Mutter bezieht Sozialleistungen, auch noch ein Amt, dass nichts nachfragt bzgl. Betreuung des Kindes, Vater etc.
Und die KK, die das ganze bewilligen muss (Kind mitnehmen geht nämlich über Haushaltshilfe) und auch nicht nachfragt, was mit einer Betreuung durch den Vater ist bzw. Zustimmung des Vaters.
Denn eigentlich wird das nicht übernommen, wenn es andere Betreuungspersonen gibt.

Krass.

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Re: Nachtrag

Antwort von cube am 09.09.2021, 17:30 Uhr

Ich will damit nicht sagen, dass die Story nicht stimmen kann.
Ich würde an der Stelle des Vaters ausflippen. Es geht ja wohl nicht um 3 Wochen, sondern mehrere Monate.

Eine gute Freundin hat eine Mutter-Kind-Kur beantrag. Die KK hat sich extra vom KV schriftlich bestätigen lassen, dass dieser nicht 3 Wochen lang das Kind betreuen kann und deswegen nur eine Mutter-Kind-Kur in Frage käme und keine Reha-Maßnahme nur für die Mutter.

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Re: Nachtrag

Antwort von Tonic2108 am 09.09.2021, 17:45 Uhr

Ich weiß nicht was da genau gelaufen ist. Ich kenne die Geschichte von Anfang an, also seit der Trennung der beiden. Mit ihm bin ich schon seit vielen vielen Jahren befreundet. Er ist absolut glaubwürdig und erzähl mir keinen Mist. Er ist auch kurz vor dem ausflippen. Hat alle Stellen durch, Anwalt, Jugendamt, Gericht, Polizei…

Wie gesagt, er hat mit der Schule telefoniert und Direktorin rund gemacht, wie es sein kann, dass ihn niemand informiert. Zumal die Schule ja um das problematische Verhältnis der Eltern weiß und es ja schon öfters Schwierigkeiten gab.

Es geht um mehrere Monate. An mehreren Stellen hat die Mutter wohl glaubhaft versichert, dass der Vater einverstanden ist. Man hat aber nicht mehr weiter nachgefragt. Das ist echt krass.

Vielleicht handelt es sich ja wirklich um eine Maßnahme, bei der das Kind miteinbezogen wird. Was sie genau hat weiß ja keiner.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von pauline-maus am 09.09.2021, 18:15 Uhr

Vielleicht hat er in seiner aufregung die geschichte als Aufreger aufhgebauscht.
Passiert , wir sind nur Menschen
Könnte es eine Kurklinik sein, wo das kind die mutter begleiten darf und dies von der Schule abgenickt wurde? Wäre ja nicht so ungewöhnlich

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von kirshinka am 09.09.2021, 21:05 Uhr

Also es geht hier nicht darum, es der Mutter einfach zu machen, sondern das Kind zu schützen.
Und - Krankheit Sucht hin oder her - das bedeutet im Zweifel auch, das Kind vor dem süchtigen Elternteil zu schützen.

Je nachdem ist sonst die Rollenverteilung zu Lasten des Kindes umgedreht - das Kind muss dann sich um die Mutter/den Vater kümmern, statt umgekehrt.

Einzig dafür, die Co-Abhängigkeit des Kindes möglichst zu vermeiden, ist eine Mitnahme des Kindes in die Entzugsklinik sinnvoll - ansonsten ist es purer Egoismus, bzw. Besitzdenken der Mutter („das ist mein Kind und über das bestimme ich…“).

Ob er das aufenthaltsbestimmungsrecht dauerhaft erwirken kann, ist fraglich. Aber das temporäre vielleicht schon. Er ist da - er kann sich ums Kind kümmern….
Und was ist denn hier Bitteschön mit dem oft zitierten Verbleiben des Kindes in der gewohnten Umgebung?
Dass das Kind gleich komplett aus der schule angemeldet und nicht nur beurlaubt wurde, lässt mich ahnen, dass hier mehr im Verzug ist, als nur ein Aufenthalt in der Klinik….
Hat sie denn auch die Wohnung gekündigt? Ihren Job?

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Tonic2108 am 09.09.2021, 21:51 Uhr

Keine Ahnung.

Genau - das Kind ist Stütze für die Mutter - so sollte es nicht sein.
Dem Vater geht es nur um das Wohl des Kindes.

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Re: Hat der Vater eine Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Hase67 am 22.09.2021, 8:52 Uhr

Zumal, wenn das Kind mit ihr in der Entzugsklinik ist und dort auch therapeutisch behandelt wird, es auch Unterricht für die Kinder geben dürfte. Man darf sich das ja nicht so vorstellen, dass Muttern ein Wellness-Programm durchzieht und das Kind in der Zwischenzeit allein im Zimmer vor sich hinvegetiert. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sie sich bei einer Suchtproblematik Hilfe in einer Klinik sucht und das Kind dabei mit-betreut wird.

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