Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 06.10.2004, 8:24 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Hi,
so wie du es schilderst, würde ich vorerst keine gemeinsame Sorge erklären.

(also nicht "beantragen", sondern beide Eltern müssen es "erklären"...)

Nur solltest du schon vorher den Vater darüber informieren, dass es ersteinmal nicht zum gemeinsamen Sorgerecht kommen wird.

Stell dir die blöde Situation vor wenn er es erst beim Jugendamt erfährt, das muss ja den Eindruck erwecken, dass du das gemeinsame SR nur thematisiert hast, damit er brav zur Vaterschaftsanerkennung trabt.

Der Vater scheint sich bisher nicht vorbehaltlos für sein Kind entschieden zu haben (wie alt ist er?) und von daher sehe ich keine Grundlage dafür, soweit zu gehen.

Zwar halte ich auch nichts davon, einem elternteil "Bewährungsauflagen" zu machen, aber hier hat der Vater nachhaltig seine Ablehnung demonstriert.

cu

 
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