Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sweety28 am 05.10.2004, 20:09 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Hallo
Ich habe am 17.09. einen gesunden Sohn zur Welt gebracht.der KV liess mich während der Schwangerschaft schon "sitzen" und wollte mit alle dem nichts zu tun haben.
Der Kontakt blieb trotzdem bestehen.Telefonate.Er schlief auch noch meherere Male hier in der Schwangerschaft bis zuletzt 2 Tage vor der Geburt.
SO...
Zum Zeitpunkt der geburt kam er NICHT ins KH auch nicht die Tage danach.
GESTERN nach nunmehr 17 (!!!) Tagen kam er das erste mal zu mir/uns um seinen Sohn zu sehen.
Er hätte sich ja bis jetzt Gedanken drum gemacht wie es weiter gehen sollte und bla bla und JETZT wüßte er ja was er wollen würde und darum wäre er vorher nicht gekommen weil er sich dessen erst ganz sicher sein wollte usw und so fort...
Am Donnerstag haben wir einen termin auf dem JA zur Vaterschaftsanerkennung UND um das "gemeinsame Sorgerecht" zu beantragen...
DAS war MEINE Idee...(als ich schwanger war bestand ich mal drauf)
JETZT stehe ich dem ganzem mit gemischtem gefühlen gegenüber :-(
Erzähl mal einer Pro&Contra dessen das Für&Wider einer GEMEINSAMEN Sorge.
seufz...ich kenne die ganzen Gründe glaube ich selber und nichts desto trotz ist mir nun ganz komisch beim Gedanken daran...

 
23 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von Georgia-Mee am 05.10.2004, 23:05 Uhr

Lass es bleiben.

Du kannst verlässlich dafür Sorge tragen, dass Vater und Kind immer genug Raum und Zeit miteinander haben,damit sie eine gute und liebevolle Beziehung zueinander entwickeln können - unabhängig davon, was zwischen dir und dem Vater so läuft oder laufen wird.

Aber das gemeinsame Sorgerecht - ein guter Rat - lass es bleiben!

Aus meiner Erfahrung heraus macht es Problemfälle nur noch komplizierter, v. a. nach einer Trennung. Also willige nicht ein, denn dann bist du rechtlich abgesichtert - aber v e r h al t e dich trotzdem so, als hättet ihr gemeinsames Sorgerecht!

Im Übrigen kannst du in die gemeinsame Sorge doch auch noch später einwilligen.
Z. B. in ein, zwei Jahren, bzw. wenn du dir wirklich sicher sein kannst, dass gemeinsame Entscheidungen bezüglich des Kindes möglich sind.
In deiner Beschreibung kommt er sehr unentschlossen, nebulös und unreif rüber. Überleg dir gut, ob du dir vorstellen kannst, die nächsten 16 Jahre alle wichtigen Dinge, die euer Kind betreffen, gemeinsam mit ihm zu diskutieren und zu entscheiden!?

Im Zweifelsfall - lass es sein.
Die Zeit nach einer Geburt ist meistens ziemlich gefühlsschwanger...und man neigt zu Entschlüssen, die nüchtern betrachtet lieber nicht gefasst worden wären..

Also viel Glück und gute Intuition bei deiner Entscheidung!

Georgia-Mee

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von karin5 am 06.10.2004, 0:25 Uhr

Hallo, schließe mich meiner Vorgängerin an. Gemeinsames Sorgerecht kannst du nur vor Gericht wieder versuchen! rückgängig zu machen. Die Gründe für eine Rückübertragung müssen schwerwiegend sein.
Wenn du dein Kind irgendwie absichern willst, z. B. dass es zum Vater kommt, falls dir etwas zustoßen sollte, kannst du das auch bei einem Notar machen. Das hat den Vorteil, dass du es wieder rückgängig machen kannst.
Gruß
Karin

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von bikermouse66 am 06.10.2004, 5:55 Uhr

Ich habe beides :-)
Bei meinem Großen habe ich das alleinige Sorgerecht. In der Schwangerschaft hat der KV sich schon verabschiedet, obwohl es ein Wunschkind war. Anschließend kam Vaterschaftstest usw. Bei dem Kind war mir innerlich klar, da gibt es kein gemeinsames Sorgerecht. Das ist auch ganz gut so, denn er ist und bleibt ein A....
Bei meinem kleinen Sohn habe ich mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht. Als wir damals beim JA waren wegen der Vaterschaftsanerkennung, habe ich darauf bestanden. Der Mann beim JA hat eigentlich nur negative Seiten aufgezählt und mir davon abgeraten. Eigentlich traurig, denn ein Kind braucht Vater UND Mutter. Hätten wir geheiratet, wäre es eh automatisch so gekommen. Wir sind zwar nicht mehr zusammen und es ist viel Shit passiert in den letzten Wochen, aber dennoch habe ich immernoch das Gefühl, es war die richtige Entscheidung.
Und mal ehrlich, wo das Kind zur Schule geht usw. das entscheidet eh der, bei dem das Kind lebt. Wichtig wäre sowas z.B. bei Schönheitsop´s. Den Ausweis hätte er mit unterschreiben müssen, aber sonst regel ich alles alleine. Und die angesprochene Frage, wohin das Kind kommt, wenn Dir etwas passiert, damit das das gem. oder allein. Sorgerecht nichts zu tun. War nämlich grad gestern beim Notar.
Ich habe meine Entscheidungen aus dem gefühl her getroffen und es bisher nicht bereut.

Knuddels
mousy

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von RainerM am 06.10.2004, 8:24 Uhr

Hi,
so wie du es schilderst, würde ich vorerst keine gemeinsame Sorge erklären.

(also nicht "beantragen", sondern beide Eltern müssen es "erklären"...)

Nur solltest du schon vorher den Vater darüber informieren, dass es ersteinmal nicht zum gemeinsamen Sorgerecht kommen wird.

Stell dir die blöde Situation vor wenn er es erst beim Jugendamt erfährt, das muss ja den Eindruck erwecken, dass du das gemeinsame SR nur thematisiert hast, damit er brav zur Vaterschaftsanerkennung trabt.

Der Vater scheint sich bisher nicht vorbehaltlos für sein Kind entschieden zu haben (wie alt ist er?) und von daher sehe ich keine Grundlage dafür, soweit zu gehen.

Zwar halte ich auch nichts davon, einem elternteil "Bewährungsauflagen" zu machen, aber hier hat der Vater nachhaltig seine Ablehnung demonstriert.

cu

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von nightingale am 06.10.2004, 9:53 Uhr

hi rainer,

>Zwar halte ich auch nichts davon, einem elternteil "Bewährungsauflagen" zu machen,

ganz genau

>aber hier hat der Vater nachhaltig seine Ablehnung demonstriert.

hä? wo liest du das denn raus?

es kömmt mich ja auch seltsam an, dass man seinen nachwuchs nicht sofort nach der geburt sehen will, andererseits finde ich ein noch nicht mal dreiwöchiges überlegen, wie man eine doch recht schwierige sache handeln will sooo ungewöhnlich nicht.

keine gemeinsame sorge anzustreben wirkt, gerade wenn auf der anderen seite doch wohl noch etwas unsicherheit herrscht, doch wohl eher demotivierend.

und unter männern: echte "nachteile" hat frau im falle der gemeinsamen sorge im regelfall nicht wirklich zu fürchten. meine bilanz mit mittlerweile bald 6 jahren getrennt-gemeinsamen sorgerecht sind genau zwei unterschriften. wobei die eine problemlos per gericht zu ersetzen wäre (ausweis) und die andere leicht zu umgehen wäre (bank). ansonsten einwohnermeldeamt, schule, kita fehlanzeige. und wenn erforderlich ebenfalls leicht gerichtlich durchzusetzen. btw, spätestens nach zwei fällen unnötiger unterschriftsverweigerung wird das gemeinsame wohl eh i. d. r. wieder gerichtlich kassiert.

einziger, frau tatsächlich zunächst einschränkender punkt, beim gsr ist vielleicht die frage der aufenthaltsbestimmung. aber auch hier, machen wir uns nix vor, wird der umzug von frau mit kind, wenn nicht ganz offensichtlich kindschädigend, gerichtlich abgenickt. also nicht wirklich eine einschränkung.

abgesehen davon, dass es sich grundsätzlich um eine ziemliche respektlosigkeit gegenüber dem anderen elternteil handelt, steht dagegen als nachteil des asr zunächst mal die mögliche demotivation und ganz praktische einschränkungen für vatern; bspw. die selbständige kontaktpflege zu kiga und schule.

deswegen, wenn's sich nicht gerade um einen stadtbekannten lustmörder oder immobilienmakler;-) handelt ohne frage gsr. 17 tage muffeln spricht nicht wirklich dagegen.

greetz,
nachtigall

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von RainerM am 06.10.2004, 10:05 Uhr

Hi nightingale,
jepp, wenn man nur die 17 Tage sieht, ist das nicht viel, ich bezog mich da auch mehr auf den gesamten Zeitraum.

Prinzipiell sehe ich alles so wie du.
Trotzdem finde ich es sinnvoll, erstmal Unstimmigkeiten zu beseitigen und vor allem die Kommunikation und das Vertrauen (angemessen) wiederherzustellen.

Naja... über die Vorgehensweise kann man viel diskutieren,... zuzmal man die beteiligten Charaktere nicht wirklich kennt.

cu

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von nightingale am 06.10.2004, 10:28 Uhr

rehi,

>zuzmal man die beteiligten Charaktere nicht wirklich kennt

da ist schon was dran, allerdings

>und vor allem die Kommunikation und das Vertrauen (angemessen) wiederherzustellen

seh ich ein bisschen anders, denn die angemessenheit wird subjektiv sicher unterschiedlich bewertet und birgt damit ein unnötiges konfliktpotential. ich bin mittlerweile bei genau null kommunikation. wenn's denn mal wichtiges gäbe wäre zwar zur not schriftliche oder im notfall mündliche wohl möglich, aber ein allgemeines schwätzchen bei der "kindübergabe" gibbet et nicht und wirds wohl auch nicht mehr geben obwohl ich eigentlich ein sehr redseliger einer bin. ich bin nicht traurig drüber.

vertrauen. existiert noch soviel, dass gegenseite es nicht allzu schlecht macht.

umgekehrt sieht man es wohl ähnlich.

gsr existiert trotzdem und schränkt keinen ein. ohne sr wäre ich allerdings, ohne vorteil für die gegenseite, (im bereich schule/hort) stark eingeschränkt.

ne, alles was sweety28 da aufgeführt hat, sehe ich nicht als wirklichen grund gsr zu verweigern.

und vor allen dingen, welche positive wirkung soll das asr haben? die allfälligen proble ergeben sich bei "umgang" und unterhalt, also abseits vom sr. wirkliche sorgerechtsfragen sind doch eher die ausnahme.

greetz,
nachtigall

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von RainerM am 06.10.2004, 10:50 Uhr

hi,
naja, wenn man für das GSR plädiert, dann sicherlich auch deshalb, weil es die Eltern zwingt, sich zusammen zu raufen.

Dummerweise scheint es aber in der Praxis nicht ganz so gut zu laufen, weil die Rechtspraxis den Elternteil (->Mütterchen) übervorteilt und auch bei GSR den Vater als Zweitklassig deklassiert.

Vielleicht habe ich davor etwas resigniert... man bekommt offensichtlich als getrenntlebender Elternteil/Vater durch Ämter keinen Rückhalt.... und das motiviert Frau hier und da dazu, den unliebsamen Mitspieler auszubooten.

Hast evtl. recht damit, dass man sich dagegen wehren muss, bzw sich nicht entmutigen lassen darf.

Vielleicht habe ich selber zu sehr in meiner Situation zwar einiges herausgeholt, aber evtl. bin ich auch zu genügsam...

Nur mal ein Beispiel:
Unser Junior hat eine gewisse Anfälligkeit mit den Ohren/Hals/Lunge.

Also zB zu dieser Jahreszeit besteht die latente Gefahr, dass er sich eine Mittelohrentzündung und/oder Mandelentzündung und evtl. folgender Lungenprobleme einfängt.

Mütterchen ist der Meinung, man solle nicht vorschnell rumschnippen und erstmal noch länger abwarten, bevor man an evtl. Wucherungen und Röhrchen etc rangeht.

Ich bin da anders geschnitzt.
Junior hatte meiner Meinung nach zu oft und zu schnell diese Infekte und wenn er mal wieder was an den Ohren hat (jetzt ohne Berücksichtigung seiner Trotzphasen *g*) dann nuschelt er sehr stark bis unverständlich.

Ich denke sogar, dass er, auch dann wenn kein akuter Infekt da ist, gedämpft/dumpf hört.

Aber sein Mütterchen sieht keinen akkuten Handlungszwang, zB weil man Sprachtherapie etc erst ab 5 Jahren machen kann etc pp

Wie gesagt, ich sehe das anders, habe das auch angebracht, aber keinen Druck ausgeübt.

Ich habe kein SR, frage mich aber, wie es sich nun auf diese Situation auswirken würde.

Würde ich gegen sie klagen?
Nein, würde ich nicht, weil auch ihre Argumente nicht vom Tisch zu wischen sind,- weil die Situation noch nicht soweit ist, dass ich bereit dazu wäre etc pp.

Natürlich habe ich auch darüber nachgegrübelt, wie ich nun handeln würde, wenn ich GSR hätte.
Ich denke es würde genauso laufen wie ich es jetzt handhaben würde, nämlich dass ich sobald wieder ein Infekt auftritt (das ist so sicher die das berüchtigte Amen in der Kirche) dann intensiver meine Meinung dazu vortragen würde...

Wie gesagt, die Frage ist für mich, was würde sich ändern, wenn ich das GSR hätte?

Oder besser: was würde sich für Junior ändern?

*grübel*

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von Richie am 06.10.2004, 11:47 Uhr

Hallo Nachtsänger,

sichtbar mögen unterschiedliche Sorgerechtssituationen kaum sein.

Wie ich schon des öfteren schrieb,
ist der § 1626 nebst 1626a natürlich
der Hammer für einen ue Vater wenn er ihn mal genau lesen sollte.
Da wird indirekt gesagt, daß er 0 Recht und Pflicht hat, für sein Kind zu sorgen.
Wer das nicht entwürdigend findet, hat m.E. von Vaterschaft eine geringschätzige Meinung.
Väter sollen für ihre Kinder wichtig sein? Wo steht das? Ja, in der Fachliteratur. Im Gesetz steht: Mama hat das Sagen und Papa ist ein Nichtsnutz - im wahrsten Sinne des Wortes.
Natürlich hat eine hauptbetreuende Mama
überwiegend das Sagen, und ein Besuchspapa 'stört' da wenig.
M.E. ist eben ein Besuchspapa ein Papaersatz. Papa ist in meinen Augen jemand, der sein Kind täglich sieht und je nach Arbeitssituation maximal bis 50% mitbetreut auch im Alltäglichen.
Papa ist in meinen Augen jemand, der dem Kind auch das vermittelt, was er
weiß und kann und Mama nicht weiß und kann, der also dem Kind ergänzend seine
Erfahrungen und Herangehensweisen vermittelt. Das sind unüberschaubare
Möglichkeiten.
Papa ist auch die jenseits von der Nestmama das Kind in die Welt hinausführende Bezugsperson - wohlbemerkt: Bezugsperson, nicht Besuchspapa.
D a s ist mein Bild davon, wie ein Papa fürs Kind sein sollte.

Und dann kommen die daher und schreiben so einen Schmarrn ins Gesetz und alle glauben es.
Ich denke, daß für unwichtig erklärte Leute sich auch unwichtig verhalten und daß für einzig wichtig erklärte Leute sich eben auch einzig wichtig verhalten.
Und die Kinder lernen das dann auch so.

MfG Richie

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Re: @rainer

Antwort von Loean am 06.10.2004, 12:20 Uhr

Hallo Rainer,

Gibt es eine Möglichkeit, dass Du/Ihr abklärt, ob der Kleine unter einem Paukenerguss leidet?

Das geschieht oft bei Kleinen und müsste behandelt werden. (Medikamente zur Sekretverflüssigung, ev. bei Schnupfen schon Nasenspray ect).
Ein nicht behandelter Paukenerguss kann sich verfestigen und über Monate hinweg das Gehör des Kindes sehr stark dämpfen.
Das ist in der Phase des Spracherwerbs uU. verheerend.

Liebe Grüsse
Loean

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Re:

Antwort von RainerM am 06.10.2004, 12:31 Uhr

Hi Loean,
danke für den Tipp, ich werde das mal mit seiner Mutter bereden.

Seit geraumer Zeit handhaben wir es so, dass sobalb Anzeichen einer beginnenen erklätung o.ä. auftreten, bekommt er Nasenspray (Meersalzlösung) und evtl. Schleimlöser.... das war als Prophilaxe bisher recht gut.

OK, mal sehen...

cu

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Re: Lass es besser bleiben!!!

Antwort von stillmama am 06.10.2004, 13:34 Uhr

Hallo sweety28,

das gemeinsame Sorgerecht haben wir nicht, obwohl wir zusammen leben.

Das bedeutet, dass der Papa ganz viele Rechte hat (die er meist nicht vergisst, im Gegensatz zu den Pflichten), was ziemlich schwierig ist, wenn ihr nicht zusammen lebt.

Du darfst nicht mal umziehen ohne Zustimmung, da sich ja der Aufenthalt des Kindes ändert. Du brauchst für jeden Fatz seine Unterschrift. Ob Konto, KiTa oder Entscheidungen beim Arzt (Impfen oder nicht z.B.) - Du bist immer auf sein Wohlwollen angewiesen.
So lang ihr Euch einig seit, geht das sicher. Aber wenn er mal anderer Meinung ist?

Wenn Du allein erziehend bist, solltest Du auch allein das Sorgerecht haben. Glaub mir, das ist im täglichen Leben einfacher.

Das soll aber nicht heißen, dass Du den Papa nicht mit einbeziehst. Wenn er sich um sein Kind kümmert - wunderbar. Du kannst ja vieles mit ihm absprechen.

Meine Cousine arbeitet beim Jugendamt. Aus ihrer Erfahrung würde sie Dir auch auf jeden Fall abraten.
Wenn es dann mal Probleme gibt, heulen sich reihenweise die Mütter bei ihr aus.

Viel Glück,
letztlich musst Du selbst entscheiden...

stillmama

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Re: Lass es besser bleiben!!!

Antwort von bikermouse66 am 06.10.2004, 14:02 Uhr

Sorry, aber jetzt könnte ich mich echt aufregen. Wie schon geschrieben, hab ich beide Situaionen als Vergleich. Mein großer ist jetzt über 4. Noch NIE hat mich wer gefragt, ob ich das ASG habe oder nicht. Weder bei der KiTa, noch beim Ausweis, noch beim KiA noch sonst wo!!! Und mal ganz ehrlich, wenn man verheiratet war, sich trennt, dann hat man auch das GSR. Und hier geht es nicht darum, was nach eigener Nase gefällt und von wessen Wohlwollen man abhängig ist. Kinder haben immer Mutter UND Vater, also sollten nach Möglichkeit alle wichtigen Dinge auch zumindest besprochen werden.
Bei meinem Kleinen kann ich trotz aller Sch..., die in den letzten Wochen passiert ist nur sagen, ich bin froh, daß wir das GSR haben. Zumindest sehe ich bei seinem Vater, jetzt wo es ein Problem gibt, er "sorgt" sich und ist doch da. Also gibt es ihm auch das Gefühl wichtig zu sein für das Kind und läßt damit auch mich nicht alleine mit der "Sorge".

mousy

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Wer hat Angst vor dem Schwarzen Mann

Antwort von RainerM am 06.10.2004, 14:10 Uhr

Hi bikerin,
du hast bei stillmama doch gelesen, dass sie selber ASR hat und alles andere sind reine angstzustandsgesteuerte Wahnvorstellungen (kommt wohl in der Stillphase noch vor).

Du weisst doch, dass nach der Trennung der ExPartner plötzlich zum Monster mutiert, das nur noch böses gegen Mutter und Kind im Schilde führt.

Naja, nur bei Frauen mit gesundem Selbstbewusstsein läuft das wohl anders ;o)

cu

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Also mal nacheinander.....

Antwort von Richie am 06.10.2004, 14:41 Uhr

Hallo stillmama,

***''Das bedeutet, dass der Papa ganz viele Rechte hat (die er meist nicht vergisst, im Gegensatz zu den Pflichten), was ziemlich schwierig ist, wenn ihr nicht zusammen lebt.''***

Woher willst Du das wissen? Das ist eine pure Behauptung. Zudem hat 'Dein'
Papa ja weder Pflichten noch Rechte.
Woher weißt Du also was er evtl. vergißt?

***'' Du bist immer auf sein Wohlwollen angewiesen.''***

So ist er auf dein Wohlwollen angewiesen - auch nicht immer prickelnd.

***''Wenn Du allein erziehend bist, solltest Du auch allein das Sorgerecht haben. Glaub mir, das ist im täglichen Leben einfacher.''***

Woher hast Du diese Weisheit? Bist Du nun alleinerziehend?

***''Das soll aber nicht heißen, dass Du den Papa nicht mit einbeziehst. Wenn er sich um sein Kind kümmert - wunderbar. Du kannst ja vieles mit ihm absprechen''***

Aha, von Mamas Gnaden. Und wenn er sich nicht kümmert, w e i l er nicht an der elt. Sorge teilhat? Das könnte er nämlich sagen mit der gleichen Logik wie Deiner 'Bewährungslogik'.

***''Meine Cousine arbeitet beim Jugendamt. Aus ihrer Erfahrung würde sie Dir auch auf jeden Fall abraten.
Wenn es dann mal Probleme gibt, heulen sich reihenweise die Mütter bei ihr aus.''***

Die Väter mit den entsprechenden Problemen werden natürlich nicht gehört, zumal die Jugendämter für solche väterlichen Probleme gar kein
Ansprechpartner sind.
Also recht einseitig! -> Jemand, der in der Opelwerkstatt arbeitet, sagt, daß
alle Autofahrer nur Opel fahren. Aus seiner Sicht hat er sogar recht. :-)
MfG Richie

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Re: Lass es besser bleiben!!! bloss nicht.

Antwort von nightingale am 06.10.2004, 15:55 Uhr

>Du brauchst für jeden Fatz seine Unterschrift. Ob Konto, KiTa oder Entscheidungen beim Arzt (Impfen oder nicht z.B.) - Du bist immer auf sein Wohlwollen angewiesen

nö.

>Aber wenn er mal anderer Meinung ist?

sollten menschen, die sich reif genug für ein kind fühlen auch die reife besitzen zu ergebnissen zu finden, die die meinung des anderen elter berücksichtigen.

greetz,
nachtigall

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Re: Lass es besser bleiben!!! bloss nicht.

Antwort von Georgia-Mee am 06.10.2004, 16:48 Uhr

Besitzen alle Eltern die Reife und Fähigkeit, erwachsen, sachlich und angemessen miteinander umzugehen, sich mit unterschiedlichen Meinungen auseinander setzen zu können, Kompromisse einzugehen und gut, d. h. im Sinne des Kindes und im Sinne der getrennten-Familie zu entscheiden?
Das ist doch die hohe Kunst.
Und Kinder kommen, wie sie wollen. Reife der Eltern ist dafür nicht zwingend Voraussetzung...

Georgia

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eben

Antwort von Richie am 06.10.2004, 17:08 Uhr

Hallo Georgia-Mee,

alleiniges Sorgerecht unehelicher Mütter
spiegelt alleinige Vernunft dieser Mütter wider?
Auch wenn Unvernunft gleichmäßig auf Männlein und Weiblein verteilt ist, bessert die Sorgeverteilung die Unvernunftproblematik nicht.

Gemeinsame Sorge 'verleitet' die
Sorgepartner aber zu eingehenderer
Erörterung einer Problematik.
MfG Richie

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wollt ihr, dass sich sweety28 selbst unnötigerweise Probleme schafft?

Antwort von karin5 am 06.10.2004, 19:02 Uhr

Also, ich verstehe ja die Männer, die sich über diese Sorgerechtsregelung bei unverheirateten Eltern aufregen. Vor allem Männer, die sich wirklich kümmern, werden da ungerecht behandelt.
Aber: Ihr habt doch Sweetys Geschichte gelesen - der Vater hat sich in der Schwangerschaft nicht großartig interessiert und ist auch erst 17 Tage nach Geburt aufgetaucht.
Also, ich würde mir in ihrem Falle schon überlegen, ob sie sich da nicht nur unnötige Probleme schafft - und das mit einer EINZIGEN Unterschrift.
Ein paar Tage Bedenkzeit würde ich mir da mindestens nehmen - man kann ja jederzeit das GSR nachbeantragen, wenn er sich denn tatsächlich so gut kümmern sollte.
Gruß
Karin

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Re: Wer hat Angst vor dem Schwarzen Mann

Antwort von *isi* am 07.10.2004, 9:24 Uhr

>angstzustandsgesteuerte Wahnvorstellungen
>(kommt wohl in der Stillphase noch vor).

mit solchen aussagen läßt du deinerseits auf eine massive undichtheit schließen.

gell, es ist schon schwer (erfordert reife) andere meinungen gelten zu lassen. gibt in dem threat kaum ein posting, dass du in deiner präpotenz nicht kommentiert hast. mir graut vor dir.

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Re: Wer hat Angst vor dem Schwarzen Mann

Antwort von RainerM am 07.10.2004, 9:33 Uhr

Hi,
dir graut vor mir?
präpotenz?

Nunja... OK, du sprichst ja darüber, was du denkst und wenn dem so ist, akzeptiere ich das auch gerne.

Aber sind wir jetzt weitergekommen?

Achja, das geschriebene Wort hat immer eine vollkommen andere Wirkung als wenn man sich Aug in Aug unterhält, mit der nötigen Reife wirst du das sicherlich auch erkennen.

Naja, werde auch erstmal über 40, dann redet man evtl. weniger aneinander vorbei.

ciao

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Re: Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Antwort von nightingale am 07.10.2004, 10:04 Uhr

hi karin5 und georgia-mee,

könntet ihr bitte mal KONKRET schildern, wo ihr mögliche probleme bei gsr erlebt hat bzw. vermutet. so bleibt mir das doch alles ein wenig nebulös und mit den hier geäusserten praktischen erfahrungen nicht übereinstimmend.

greetz,
nachtigall

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Re: Sorry, ich wollte nicht alle Väter über einen Kamm scheren...

Antwort von stillmama am 10.10.2004, 22:19 Uhr

ich hab auf die Situation bezogen geantwortet und dazu meine Meinung geschrieben, auch wenn diese einigen nicht gefällt.

Sicher gibt es auch viele verantwortungsbewusste Väter, denen von den Müttern unrecht getan wird, das finde ich auch nicht Ordnung. Doch diese machen sich doch kaum schon in Schwangerschaft vom Acker....

Mein Freund ist beruflich viel unterwegs und ich bin so quasi zeitweise alleinerziehend. Ich hätte schon ganz oft seine Unterschrift gebraucht. Das ist sicher kein Drama, aber im Alltag einfacher.

Auf einen Nenner wird man bei diesem Thema wohl nie kommen - Hauptsache ist doch wohl, dass das Kind das Wichtigste ist und alles für das Kind getan wird. Das vergessen sowohl Väter als auch Mütter - und zwar unabhängig vom Sorgerecht.

stillmama

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