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Geschrieben von maja18 am 05.10.2004, 11:23 Uhr

Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Hallo, Ihr Lieben,
bei mir läuft im Dezember mein BAföG aus und auch mein Baby kommt voraussichtlich im Dezember. Ich studiere Medizin und habe ausser BAföG nix. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?
Ich weiss generell nicht, welche Rechte ich habe und welche Gelder ich beantragen kann. Ist trotz Studium, das Sozialamt für mich zuständig, jetzt wo das BAföG ausläuft?Ohne Kind ist es wohl nicht zuständig, aber mit Babyly?
Danke für Eure Antworten

 
11 Antworten:

Re: Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von RainerM am 05.10.2004, 11:39 Uhr

hi,
du kannst du wegen der Geburt und der Betreuung des Babys einige Urlaubssemester nehmen.

Zumindest das erste Semester nach der Geburt wirst du sicherlich nicht weiterstudieren und ein Urlaubssemester hätte den Vorteil, dass du ersteinmal keine Leistungsnachweise erbringen musst und deine Studienzeit nicht "überläuft".

Soweit ich weiss pausiert dann auch der Baföganspruch, aber das würde ich beim Bafög-Amt erfragen.

Der Vater des Kindes wäre dann auch dir zu Unterhalt verpflichtet, wenn er ausreichend leistungsfähig ist.

Bis das geklärt ist würde ich das Sozialamt in Anspruch nehmen.

cu

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Re: Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von marit am 05.10.2004, 13:55 Uhr

Wenn du eingeschrieben bist, kannst du für dich grundsättlich keine Sozialhilfe bekommen, wohl aber für dein Kind. wohngeldberechtigt seid ihr aber beide. Außerdem gibt es noch ein zusätzliches Bafögangebot für das Examenssemester, falls du noch nicht im Examenssemester bist und hier eine Lücke überbrücken mußt, kannst du von der deutschen Ausgleichsbank einen sehr niedrig verzinsten Bildungskredit bekommen. Beim Jugendamt bekommst du außerdem einen zuschuß für eine Tagesmutter.

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Re: Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von RainerM am 05.10.2004, 14:09 Uhr

Hi,
bei uns haben schon einige Studentinnen entbunden und dann eine Babypause eingelegt.

Jetzt weiss ich nicht, ob für das Sozialamt ein Urlaubssemester auch als Ablehnungsgrund für Sozialhilfe gilt.
Weisst du das genauer?

Leider habe ich keinen Kontakt zu einer der betroffenen ExStudentinnen bei uns... aber ich bin mir sicher, dass sie nicht vom UNterhalt durch den Kindsvater "überlebt" haben.

Daneben gibt es auch noch eine Unterhaltspflicht der Eltern der Kindsmutter, bzw u.U. der Eltern des Kindsvaters.

cu

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Re: Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von marit am 05.10.2004, 14:15 Uhr

Nein, in Urlaubssemestern ist man eigentlich Sozialhilfeberechtigt - wobei das ein wenig auslegungssache ist und man etwas Biß beim Sozialamt haben muß. Ich könnte mir nur vorstellen, daß es im Medizinstudium nicht so ohne weiteres möglich ist, Urlaubssemester einzulegen (wegen des Studienplans) (oder sogar im Urlaubssemester doch einen Schein zu machen, was ich z.B. als Literaturwissenschafts-Dozentin zulassen würde).

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Re: Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von RainerM am 05.10.2004, 14:34 Uhr

Hi nochmal,
also bei uns ist es ausgeschlossen, dass man während des Urlaubssemesters Studienleistungen irgenwelcher Art lesten darf.

Und ich weiss jetzt nicht, wie der Mutterschutz vor und nach der Geburt schon in das Studium eingreifen wird.

Hoffentlich kann sie wenigstens die Grosseltern für die Betreuung einspannen...
cu

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Re: Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von marit am 05.10.2004, 15:04 Uhr

"offiziell" ist es bei uns natürlich auch ausgeschlossen. Aber wenn sich jemand zu Hause hinsetzt und eine Hausarbeit schreibt, dann lasse ich mir doch nicht den Studentenausweis vorzeigen, um zu schauen ob er oder sie überhaupt eingeschrieben war. Wenn ich dann konkret gefragt werde, ob man den Schein ggbf. 2 Wochen vor oder nachdatieren kann, hab ich damit ehrlichgesagt auch kein großes Problem.

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Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von maja18 am 05.10.2004, 21:14 Uhr

Hallo Marit und Rainer,
danke für die ersten Infos!:-)
BAföG kann ich angeblich nicht mehr bekommen, da es im Dezember ausläuft(habe ich heute erfahren)
Offiziell wäre mein Examen im März und danach käme das PJ. Ob ich das so lückenlos, dh. ohne Pause hinbekomme ist noch fraglich. Bis Dezember sehe ich zu, dass ich noch zwei Testate ablege, um dann
"scheinfrei" zu sein. Beim BAföG- Amt hat men mich abgesägt, da ich nicht nachweisen kann, dass ich in einem Jahr mit PJ fertig bin- dafür brauche ich 1 und halb Jahre. das war der Grund wohl. beim Bildungskredit muss ich glaub auch nachweisen, dass ich nur noch ein Jahr brauche?!Das ist aber etwas utopisch, weil selbst wenn ich nicht "pausiere" ich noch nach März ein Jahr PJ machen muss.Bürokratie eben..
Tja, alles etwas kompliziert.
Ob ich mit dem Kindsvater zusammmenbleibe ist fraglich, da wir sehr viele Meinungsverschiedenheiten haben und uns sehr viel streiten- das will ich dem Babyly nicht zumuten. Das wird nicht funktionieren. Er studiert selbst auch noch und ich weiss nicht, wie das mit dem Unterhalt ist. Wo kann man sich erkundigen, wieviel er zahlen soll? habe gehört, dass das >Versorgungsamt einen Vorschuss leistet, solange er noch nicht verdient?
Es ist alles so konfus noch- stehe wie der Esel vor dem Berg(sagt man das?!:-)
Ich habe finanziell keinerlei Polster- ich lebte bisher nur vom BAföG, was auch mit 470 Euro nicht viel war. Jetzt muss ich mich schlau machen, wer für mich "zuständig" ist. Hätte nie gedacht, dass ich mal in so ne Situation komme (finanziell)Jetzt kurz vor Ende des Studiums ..Tja. falls Ihr noch Infos habt, so teilt sie mir bitte mit. Ich danke ganz herzlcih im voraus!!!:-)

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zum urlaubssemester

Antwort von shopgirl am 06.10.2004, 8:47 Uhr

hallo,
nur schnell was zum urlaubssemester einwerf: bei uns darf man ganz offiziell während der urlaubssemester scheine machen. grund dafür: die gleichstellung mit erasmus-studenten, die während ihrer auslandssemester auch beurlaubt sind und die ausländischen studienleistungen (die sie ja während ihres deutschen urlaubssemesters gemacht haben) dann anerkannt bekommen.

hängt also offensichtlich von uni und studium ab. also am besten erkundigen.

lg,
shopgirl

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Infos!

Antwort von Yasemina am 06.10.2004, 11:41 Uhr

Hallo Maja,
erstmal: keine Sorge, daß kriegst Du schon alles hin. Ich habe selber 2 kids im Studium. Bei uns in Le läuft das so, daß man trotz Beurlaubung (bis zu 3 Jahre) Scheine und Prüfungen machen kann. Ich hatte genau das gleiche Prob wie Du: Bafög alle aber kids da ;) !
Ich bin jetzt schon 2 Jahre beurlaubt (bekomme Sozi für mich und die kids), mache aber nebenbei Scheine und Prüfungen, die Kinder sind im KiGa untergebracht (Platz wird bezahlt vom JuA). Nochwas: später, wenn die 3 Jahre um sind, kannst Du auch wieder Bafög beantragen, denn man bekommt pro Lebensjahr eines Kindes noch einmal ein halbes Jahr Bafög (volles Bafög, ohne RÜCKZAHLUNG!).

Also, mit Sozi (Wohngeldanteil mit drin), Erziehungs- + Kindergeld kommt man gut über die Runden!

Falls Du Fragen hast, mail mich an!
Lg, Yassi;)

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Re: Infos! nachtrag!

Antwort von Yasemina am 06.10.2004, 11:42 Uhr

Wenn Du Dich vom Papi trennst, bekommst Du unterhalt- der mindestsatz liegt da glaub ich bei 150,- Euro- oder???

Muß mich um diese Dinge auch bald kümmer ;.. (

Lg, Yassi

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Studium, Kind, auslaufendes BAföG

Antwort von maja18 am 11.10.2004, 23:20 Uhr

Hallo Yasemina,
von wem gibt es diese 150Euro?
LG;
Maja

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