Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karin5 am 06.10.2004, 0:25 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht - für und wider...?!

Hallo, schließe mich meiner Vorgängerin an. Gemeinsames Sorgerecht kannst du nur vor Gericht wieder versuchen! rückgängig zu machen. Die Gründe für eine Rückübertragung müssen schwerwiegend sein.
Wenn du dein Kind irgendwie absichern willst, z. B. dass es zum Vater kommt, falls dir etwas zustoßen sollte, kannst du das auch bei einem Notar machen. Das hat den Vorteil, dass du es wieder rückgängig machen kannst.
Gruß
Karin

 
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