Geschrieben von Sabri am 31.01.2003, 16:26 Uhr |
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Hi!
Ja, du bekommst bis acht Wochen nach der Geburt noch dein volles Gehalt. Bei mir war es jedenfalls so, warum sollte es bei dir anders sein. Es steht glaube ich im Mutterschutzgesetz und ist deshalb, weil du in dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot hast.
Zur Säuglingsausstattung: Die muss wohl der KV bezahlen, wenn er zahlungsfähig ist.
Wegen der Wohnung würde ich mich vorher beim Sozialamt schlaumachen. 800E ist viel Miete, aber in München ist es eh teuer. Vielleicht lassen die sich darauf ein, dass du wohnen bleiben kannst, wenn du nach einem Jahr eh wieder arbeiten gehst. Den Umzug bezahlen die sicher solange du noch verdienst nicht.
Manche bekommen auch eine Tagesmutter gestellt, wenn sie wieder anfangen zu arbeiten, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Ich habe einen Hortplatz bekommen, muss ihn aber (teuer) bezahlen. Trotzdem ist es noch billiger als eine Tagesmutter. Wenn du wieder arbeitest, hast du eigenes Einkommen und bekommst nichts mehr von Ämtern.
Gruß, Sabri
- Schwanger und alleingelassen - vorsicht, lang - Hamunaptra 31.01.03, 12:15
- Re: Schwanger und alleingelassen - vorsicht, lang - Janka_ 31.01.03, 12:55
- Re: Schwanger und alleingelassen - vorsicht, lang - Sabri 31.01.03, 15:19
- Mal in den Arm nehm und drück... - powerfriesin 31.01.03, 15:34
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Hamunaptra 31.01.03, 15:54
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Sabri 31.01.03, 16:26
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Hamunaptra 31.01.03, 16:38
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - harmony_ 01.02.03, 0:18
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Hamunaptra 02.02.03, 11:48
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - harmony_ 01.02.03, 0:18
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Hamunaptra 31.01.03, 16:38
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Sabri 31.01.03, 16:26
- Re: Danke für die bisherigen Antworten - Hamunaptra 31.01.03, 15:54
- In München... - desireekk 02.02.03, 23:53
Spaziergang im Schnee...
Mal was zur Unterhaltszahlungsmoral....
Apropos "Alleiniges Sorgerecht bei nicht verheiratete Mütter", BVG
Kindergeld bei Scheidung wer bekommt wieviel?!?
Oh man, Leute gibts!!!
"Unterhaltszahlungsmoral und Sorgerecht"
Gerichtsbeschluss in einer Umgangsstreitigkeit
Kurze Frage: Wie groß und wie teuer darf eine Wohnung für mich und meine 2 Kinder sein? Ich bin dringend auf der Suche weil wir hier endlich weg müssen. Danke und liebe Grüße Sonja