Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 31.01.2003, 16:26 Uhr

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Hi!
Ja, du bekommst bis acht Wochen nach der Geburt noch dein volles Gehalt. Bei mir war es jedenfalls so, warum sollte es bei dir anders sein. Es steht glaube ich im Mutterschutzgesetz und ist deshalb, weil du in dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot hast.
Zur Säuglingsausstattung: Die muss wohl der KV bezahlen, wenn er zahlungsfähig ist.
Wegen der Wohnung würde ich mich vorher beim Sozialamt schlaumachen. 800E ist viel Miete, aber in München ist es eh teuer. Vielleicht lassen die sich darauf ein, dass du wohnen bleiben kannst, wenn du nach einem Jahr eh wieder arbeiten gehst. Den Umzug bezahlen die sicher solange du noch verdienst nicht.
Manche bekommen auch eine Tagesmutter gestellt, wenn sie wieder anfangen zu arbeiten, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Ich habe einen Hortplatz bekommen, muss ihn aber (teuer) bezahlen. Trotzdem ist es noch billiger als eine Tagesmutter. Wenn du wieder arbeitest, hast du eigenes Einkommen und bekommst nichts mehr von Ämtern.
Gruß, Sabri

 
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