Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 31.01.2003, 15:19 Uhr

Schwanger und alleingelassen - vorsicht, lang

Hi Sue!
Als erstes lass den Kopf nicht hängen, für die meisten Probleme gibt es eine Lösung.
Wenn das Kind da ist und der KV will sich immer noch so bedeckt halten, du bekommst in der Mutterschutzzeit (bis acht Wochen nach der Geburt) dein Gehalt weiter (heißt dann Mutterschaftsgeld). Danach bekommst du Kindergeld (154E) und wenn du kein oder wenig Einkommen hast Erziehungsgeld (306E). Solltest du dich entschließen, nur ein Jahr Erziehungszeit zu nehmen, kannst du erhöhtes Erziehungsgeld (dann aber nur für ein statt zwei Jahren) beantragen, das sind so 400E??? Du kannst ansonsten noch Wohngeld beantragen. Der KV muss für das Kind Unterhalt zahlen (das sind meistens so 180E). Sollte er es nicht machen, kannst du es über das Jugendamt regeln lassen. Er müsste theoretisch auch in der Zeit, in der du nicht arbeitest und bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes Unterhalt für dich zahlen. Das kannst du aber nur über einen Anwalt regeln. Außerdem kannst du Sozilahilfe beantragen. Wenn der KV genug verdient, holen die sich die Sozilahilfe von ihm wieder.
Alles in allem finde ich es schon realistisch, ein Jahr auszusetzen und dann wieder anfangen zu arbeiten. Du solltest in dem Jahr oder auch schon vorher in der Schwangerschaft sehen, dass du einen Hortplatz bekommst.
Wie kommen denn die Schulden zustande? Ich denke, wenn du gut verdienst solltest du sie auf jeden Fall jetzt, wo du noch gut verdienst soweit wie möglich zurückzahlen. Es ist finanziell sicherlich machbar, aber nicht mit dem Schuldenberg. Das Geld kannst du nicht von Sozialhilfe und Kindergeld zurückzahlen, wäre dem Kind gegenüber auch nicht fair. Ich denke, wenn du das Kind unbedingt willst, solltest du diese Probleme fairerweise vorher lösen.
Wenn du später Unterhalt vom KV haben möchtest, solltest du jetzt versuchen, Einkommensnachweise zu kopieren (wenn's sein muss heimlich).
Ich hoffe, ich konnte dir helfen,
Gruß, Sabri
P.S. Ich habe eine knapp einjährige Tochter und habe mich in der Schwangerschaft vom KV getrennt.

 
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