Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ött am 25.02.2005, 9:47 Uhr

Anruf bei der Behörde - Resultat: Pech gehabt

Habe gerade das Telefongespräch bei der zuständigen Stelle hinter mir, die sagten, Sie kennen das Problem. Es liegt daran, daß vor HarzIV alle Sozialleistungen (sprich Sozialhilfe, Wohngeld ect.) nicht als Einkommen angerechnet wurden, jetzt aber der gesamte AlgII-Betrag angerechnet werden muß, obwohl dieser faktisch die ehemalige Sozialhilfe und das Wohngeld, sowie auch die früher gar nicht aufgeführen Kranken- und Rentenbeiträge enthält. Das wäre zwar unfair und träfe viele, aber er könne es nicht ändern, so sei das Gesetz.

Na super, hiermit erkläre auch ich mich zum AlgII-Gegner, das ist ja wohl ungerecht!

Meine einzige Chance ist einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen und nochmal die komplette Aufschlüsselung des AlgII-Bescheides hinzuschicken, was ich gerade getan habe. Also drückt mir mal die Daumen.

 
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