Geschrieben von sumsum67 am 21.02.2005, 20:40 Uhr |
Kann mir jemand ein paar Tips geben
Hallo ich bräuchte immer noch euren Rat, keiner von den Ämtern hir in Baden-Würtemmberg ist fähig zu sagen was eine Alleinerziehende Mutter für möglichkeiten der Unterstützung bekommt.Was ist z.b.oder wo der Unterschied in ALg 1 oder Alg 2,wie sieht es aus wenn der Vater sich weigert zu zahlen,und bekommt man Wohngeldzuschuß????? Tausend fragen... weis jemand ne Antwort!! Wäre echt froh.
Lieber Gruß sumsum
Re: Kann mir jemand ein paar Tips geben
Antwort von Lea-Ayleen am 21.02.2005, 22:00 Uhr
So, ich bin hier sehr oft die Meckerziege,das weiß ich.
Ich bin zwei Seiten vor gegangen und habe genau ein Posting gefunden, was Deine Frage beantwortet. Es wäre für Dich eine Leichtigkeit gewesen, dies auch zu tun.
Ich habe es einfach mal kopiert:
Hallo,
der Unterschied liegt darin das ALG 1 prozentual nach dem letzten Einkommen gewährt wird (irgendwie was in den 60er% *grübel* waren es 67% oder 63%???) und oben rauf kommen dann noch Unterhalt und Kindergeld extra.
ALG 2 wird nach pauschalen Sätzen gezahlt (345 für Dich, 207 für Kinder bis unter 14 plus die Miete, abzüglich des "Energieanteils" (so heißt das glaub ich) von etwa 15-20 €) Unterhalt und Kindergeld zählen da aber als Einkommen und werden wieder abgezogen!
Mein Nachtrag:
Du kannst den Vater auf Unterhalt verklagen, wenn es sich absolut weigert zu zahlen.
Und ALG 2 schliesst Wohngeld aus.