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Geschrieben von Hobbit22 am 15.10.2013, 22:53 Uhr

Wo wir grade bei den Fenstern sind...

Und hier ja auch Vermieter anwesend sind... vielleicht kennt ihr euch grade aus von wegen Kosten...

Ich habe hier Alufenster von 1978 in einer Wohnung direkt neben Hauptverkehrsstr. und Straßenbahn (5 M Abstand zu den Gleisen) - schalldichte gleich null - von der Kälte mal ganz abgesehen.

Wohne in einer Großstadt, dementsprechend eh schon "horrormieten" und der ehemals Landeseigene Vermieter wurde an die Heuschrecken von Goldman und Sachs verkauft

So, mal ganz abgesehen davon das ich grade den verlangten KALT mietpreis von 8,40 € m² auf 7,11 € m² gerichtlich gegen die Heuschrecke durchgesetzt habe (hatte auf den Tag genau 1 Jahr nach Einzug eine Mieterhöhung bekommen) geht es mir hier um die Fenster.

Habt Ihr eine Ahnung ab wann ein Vermieter verpflichtet ist die Auszutauschen. Bitte beachtet ich will hier keinen armen privaten Vermieter in den Ruin treiben - aber diese Fenster sind eine echt Zumutung zumal sie auch schon 35 Jahre alt sind - damals fuhr die straßenbahn hier vermutlich auch nicht im 5 Min. Takt vorbei

 
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