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von swiss-mom  am 15.10.2013, 20:54 Uhr

Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Aus der Wohnung mobben?

Ab welchem Alter sollte man auf dieser Welt denn eine Sonderbehandlung bekommen? Das würde mich sehr interessieren...

Wenn man seit 40 Jahren 85 m2 bewohnt und vermutlich nie eine Mieterhöhung einstecken musste, kann man mit 5 € leben, ob die nun für einen Aufzug sind oder nicht.

Und auch als alter Mensch hoffe ich, nie meinen Anstand und meine Würde so weit zu verlieren, dass ich einen Menschen derart angehe.

Man wird im Alter ja nicht plötzlich bekloppt, der wird schon immer ein cholerischer ahaudrauf gewesen sein.

 
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