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Geschrieben von Nati02 am 15.10.2013, 20:16 Uhr

Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Erdgeschossbewohner haben sich an den Aufzugskosten zu beteiligen, da sie ja auch ihre Nachbarn in den höher gelegenen Stockwerken besuchen könnten. Könnt Ihr denn nicht auf Eigenbedarf klagen, um sie so zum Auszug zu zwingen? Solche ständigen Diskussionen (und nun werden es in der Zukunft bestimmt nicht weniger) mit uneinsichtigen Leuten sind doch extrem stressig und zeitraubend. Also trennt Euch von den Mietern wenn es irgendwie geht.

LG

 
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