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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 15.10.2013, 21:52 Uhr

Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Lt. unserem Anwalt stimmt das so nicht ganz. Das, was im Mietvertrag steht, "sticht" neuere Vereinbarungen, Urteile, etc.

Wir haben einen harmloseren Fall: Umlegung der Hausmeisterkosten. Unsere Mieterin, die seit ca. 30 Jahren hier wohnt, hat im Mietvertrag stehen, dass diese Kosten auf die qm-Zahl der jeweiligen Wohnungen umgelegt werden. Irgendwann im Lauf der Zeit wurde die Formulierung der üblichen Umlegungsart angepasst, nämlich: Umlegung auf die Anzahl der Mietparteien. Keine Chance, das bei ihr so zu ändern, wenn sie nicht einverstanden ist. Ihr Vertrag hat die älteren Rechte.

Wenn in dem besagten Mietvertrag nun die Kosten für einen Fahrstuhl nicht vorgesehen oder gar ausgeschlossen sind, hat man keine Chance. Und dann muss diese Kosten eben der Wohnungseigentümer zahlen. Oder man legt sich mit der Eigentümergemeinschaft an - auch kein Spaß...

 
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