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Geschrieben von Mandi am 15.10.2013, 18:57 Uhr

Würdet ihr das tun?

Wir haben eine Eigentumswohnung, die seit knapp 40 (vierzig - kein Schreibfehler) Jahren an den gleichen Mieter vermietet ist. War seinerzeit ein Erstbezug, da war ich aber noch einige Zeit in Adams Wurstkessel

Der Vorbesitzer hat sich überhaupt nicht um die Wohnung gekümmert, er hat nichtmal die Abrechnungen gemacht, gar nix. Nur die (sehr günstige) Miete eingeschoben und fertig.

Wir haben als erstes die uns vorliegenden Daten auseinander genommen, um die Mietern mal eine vernünftige Abrechnung zu schicken. War nicht ganz leicht, ging dann aber. Wir haben den Mietern dann genau aufgelistet, was was ist, die Abrechnung sowie die voraussichtlichen Kosten fürs Folgejahr dazu geheftet und abgegeben. Kommt ein böser Brief zurück, sie zahlen den Aufzug nicht, da sie im Erdgeschoss wohnen. Monatlich 5 Euro. Daraufhin haben wir uns anwaltlich beraten lassen, es liegt nicht an der EG-Wohnung, sondern an dem uralt-Mioetvertrag, daß der Aufzug nicht übernommen werden muss. Wir zahlen nun also einen Aufzug, ohne überhaupt die Möglichkeiut zu haben, ihn zu nutzen, weil wir ja keinen Hausschlüssel besitzen. Folglich riet uns der Anwalt, den Mietern klar zu machen, sich entweder mit den 5 Euro für den Aufzug einverstanden zu erklären, oder wir gehen mit der Miete hoch. Ein Geschrei und Gezeter war das, sie unterschreiben nix, sehen sie gar nicht ein, blablabla. Na gut, also haben wir die Mieterhöhung durchgesetzt und bekommen nun 35 Euro monatlich mehr. Das hätten die Leute auch günstiger haben können. Uns solls recht sein.
Dann haben sie sich über die alten Holzfenster beschwert. Gute Fenster, Massivholz, zweifach verglast. Keine Beschädigungen. Wir haben uns dann breit schlagen lassen, ein paar der anderen Wohnungen haben schließlich schon Kunststoffenster drin. Ging auch wieder über den Anwalt, mit den Leuten geht das nicht anders, wir kommunizieren mittlerweile ausschließlich über den Anwalt mit denen.
Wir haben dann die besten Dreifachverglasungen mit Kunststoff gewählt, die es auf dem Markt gib. Schließlich sollen sie ein paar Jährchen halten, es hieß, man spart dadurch sehr viel Energiekosten. Diese Fenster wurden letzte Woche eingebaut. Wir als Vermieter sind laut Anwalt dazu verpflichtet, den Mietern eine Broschören über das richtige heizen und lüften mit den neuen Fenstern auszuhändigen und uns das von selbigen bestätigen zu lassen.

Ich bin bei der Bauabnahme zu den Leuten hin und hab lediglich gesagt "Aufgrund der neuen Fenster sollten Sie so lüften, wie es in dieser Handreichung drin steht. Bitte quittieren Sie mir den Erhalt". Da flippen die Mieter aus, sie würden nichts unterschreiben, sie nehmen den Zettel nicht an, was ich überhaupt von ihnen will, wie dreist und doof ich doch bin, mein Vater (den kennen die gar nicht) hätte mich von klein auf windelweich prügeln sollen, das hätte ich verdient, ich müsste noch viel in meinem Leben lernen, sie zeigen mich an wegen Verleumdung und übler Nachrede, nacht klingle oft das Telefon, das käme alles von mir, im ganzen Ort gehen böse Gerüchte über sie rum, das hätte ich genauso zu verantworten wie wenn der Mieter wegen dem ganzen Zirkus einen Herzinfarkt erleiden würde. Ich könnte dann auch mal aufhören, ihnen ständig Briefe zu schicken (war nur die o.g. Abrechnung und die zwei Briefe, die über den Anwalt gingen bzgl. Mieterhöhung und neue Fenster). Dann kam der Herr auf mich zu, erhob seine Hand, wollte mich schlagen. Ich ging ihm aus dem Weg, wieder Geschrei, die Scheiß Fenster könnte ich gleich wieder mitnehmen, haben sie nicht bestellt, sie rufen jetzt ihren Anwalt und die Polizei, ich würde nie so weit im Leben kommen wie sie, von mir bräuchten sie sich gar nix sagen lassen, jung und dumm wie ich bin hätte ich nix zu melden. Dann erhob er abermals die Hand, daraufhin hab ich mir die Handwerker als Zeugen geholt, die mir quittierten, daß ich den Zettel abgegeben habe, dann ging das Gekeife wieder weiter und ich hab die Flucht ergriffen. Sie haben mir dann hinterher gebrüllt, daß sie kündigen, dann müsste ich ihnen eine neue Wohnung suchen, denn nach dieser langen Zeit sei ich dazu verpflichtet. Das ist wohl der Dank für nagelneue, schweineteure Fenster.

Ich bin jetzt am überlegen, die Leute anzuzeigen. Ich muss mir wohl kaum sowas nachsagen lassen. Ich habe noch nie in meinem Leben so böse Menschen kennengelernt. Ich erwarte nicht, daß sie auf die Knie fallen vor mir, ich mag immer ganz gern einen Hand-in-Hand arbeiten, sich in Ruhe zusammen setzen, durchsprechen, gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung kommen, - einen mormalen Umgang miteinander eben.
Es sind schon so viele Dinge vorgefallen, die ich oben gar nicht alle geschrieben habe, aber das hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

Ich hab gezittert wie ich das Haus verlassen habe und konnte die erste Viertelstunde gar nicht Auto fahren.

Die Miete beträgt übrigens 350 Euro für knapp 85 qm - ein Schnäppchen, ortsüblich sind 500 Euro aufwärts. Ich wäre nicht traurig, wenn sie wirklich ausziehen würden... Wie kann man nur wegen einer Unterschrift, um den Erhalt einer Broschüre zu quittieren, so ausflippen? Sind die krank?

 
35 Antworten:

Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von bobfahrer am 15.10.2013, 19:48 Uhr

Warum sollt ihr einen Aufzug nutzen wenn ihr gar nicht in dem Haus wohnt? (Wir zahlen nun also einen Aufzug, ohne überhaupt die Möglichkeit zu haben, ihn zu nutzen, weil wir ja keinen Hausschlüssel besitzen - wollt ihr am Wochenende mit der Familie Aufzug fahren gehen, wenn es mal regnet?)

Wenn ich im EG wohne, seit 40 Jahren als Mieter, und dann kommt ein neuer Eigentümer und will 5€ für einen Aufzug den ich nicht benütze weil ich ja im EG wohne und bisher auch keinen zahlen musste würde ich mir auch übervorteilt vorkommen auch wenn es "nur" 5€ sind. Ich glaube, ihr seid ganz falsch an die Sache rangegangen. Wie kommt ihr zu der Wohnung? Erbe? Gekauft? Warum?

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von MartaHH am 15.10.2013, 20:01 Uhr

EG-Mieter müssen sich an Aufzugskosten beteiligen. Ist eben so, fertig ab Tirolerkapp'!
LG, Marta (Erdgeschossmieterin)

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von bobfahrer am 15.10.2013, 20:05 Uhr

Mag sein, aber es kommt halt drauf an wie ich das nach 40 Jahren einem vermutlich älteren Rentnerehepaar vermittle. Das Kind ist am Ende wegen 5€ und fehlender Empathie in den Brunnen gefallen.

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von kravallie am 15.10.2013, 20:10 Uhr

jetzt ist mandi also auch noch selbst schuld???? wegen zu wenig mitgefühl?

ist heute vollmond??

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Eine Anzeige wäre angebracht...

Antwort von MM am 15.10.2013, 20:14 Uhr

... denn das geht ja wohl gar nicht, dass du unflätig beschimpft und mit Schlägen bedroht wirst!

Auch wenn denen etwas nicht passt, was die Wohnung oder euer Vorgehen angeht - das kann und muss man ja wohl ganz anders sagen und regeln!

Und natürlich musst du ihnen KEINE neue Wohnung suchen, wenn sie aus der Wohnung fliegen... so ein Quatsch, Frechheit!

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von Nati02 am 15.10.2013, 20:16 Uhr

Erdgeschossbewohner haben sich an den Aufzugskosten zu beteiligen, da sie ja auch ihre Nachbarn in den höher gelegenen Stockwerken besuchen könnten. Könnt Ihr denn nicht auf Eigenbedarf klagen, um sie so zum Auszug zu zwingen? Solche ständigen Diskussionen (und nun werden es in der Zukunft bestimmt nicht weniger) mit uneinsichtigen Leuten sind doch extrem stressig und zeitraubend. Also trennt Euch von den Mietern wenn es irgendwie geht.

LG

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von maxwell! am 15.10.2013, 20:22 Uhr

Fehlende Empathie hat der cholerische Mann gezeigt!

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Re: Eine Anzeige wäre angebracht...

Antwort von Seansmama am 15.10.2013, 20:23 Uhr

Ich hab letztens irgendwo gelesen, dass VM fristlos kündigen können, wenn sie von MIetern beleidigt werden! Also nochmal hin und sich in Gegenwart von Zeugen
Ich denk, sie sehen ihre Felle davon schwimmen und lachen sich insgeheim ins Fäustchen bei der Miete, wo womöglich nicht mal was getan wird, nur abgewohnt.
Geh mal fragen bei www.jurathek.de oder 123recht.de und da jeweils im Forum. Dort bekommt man schnell guten Rat, kostenlos, was man tun kann.

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von bobfahrer am 15.10.2013, 20:32 Uhr

Wie alt ist der Mann? Ist er gesund? Wenn ich eine Wohnung kaufe die 40 Jahre an ein Ehepaar vermietet ist und ihm dann einen Fahrstuhl berechnen will obwohl er im EG wohnt dann muss ich mir vorher überlegen ob ich das nicht evtl umlege anstatt ihm das zu verklickern. Alte Leute sind nicht immer einfach, aber sie deswegen aus der Wohnung mobben? Ich würde erst die andere Seite hören. Mir gefällt der Ton nicht wie das AP geschrieben ist.

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von swiss-mom am 15.10.2013, 20:54 Uhr

Aus der Wohnung mobben?

Ab welchem Alter sollte man auf dieser Welt denn eine Sonderbehandlung bekommen? Das würde mich sehr interessieren...

Wenn man seit 40 Jahren 85 m2 bewohnt und vermutlich nie eine Mieterhöhung einstecken musste, kann man mit 5 € leben, ob die nun für einen Aufzug sind oder nicht.

Und auch als alter Mensch hoffe ich, nie meinen Anstand und meine Würde so weit zu verlieren, dass ich einen Menschen derart angehe.

Man wird im Alter ja nicht plötzlich bekloppt, der wird schon immer ein cholerischer ahaudrauf gewesen sein.

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Ein paar Antworten

Antwort von Mandi am 15.10.2013, 20:55 Uhr

@bobfahrer: Uns wird der Aufzug von der Hausverwaltung berechnet, allerdings als umlegbare Kosten. Das haben wir gemacht.
Der Witz ist: Die Mieter sagen, sie nutzen ihn nicht, weil sie im EG wohnen. Er ist allerdings Aufzugswärter in der Anlage.
Als wir die Wohnung besichtigt haben, um sie zu kaufen, sagten die Mieter uns, was ihnen wichtig wäre. Dazu zählte eine vernünftige Abrechnung, die ihnen ja auch zu steht. Wir wollten es alles von Anfang an richtig machen. So kam es dazu.
Ich sehe halt nicht ein, weshalb ich denen die Aufzugskosten schenken soll, wenn die Miete sowieso sehr gering ist und sie den Aufzug dennoch nutzen (müssen). Wenn ich sehr günstig seit Jahren zur gleichen niedrigen Miete wohne, würde ich die 5 Euro zahlen und die Schnauze halten. Wir hatten nie vor, mit der Miete hochzugehen. Das war lediglich unsere Retourkutsche. Übrigens waren die Kosten beim Voreigner nie aufgelistet. Unser Fehler war lediglich, daß wir detailgetreu aufgelistet haben. Und das hat mit Empathie so gesehen nix zu tun, ganz im Gegenteil, ich fand und finde das mieterfreundlicher, wenn er die Unterlagen von der HV bekommt und nachlesen kann, für was er zahlt. Und wie willst Du da was umlegen, wenn DU nur die Zahlen von der HV zur Verfügung hast? Und wenn sie mich angerufen und gesagt hätten, es geht nicht, sie können sich diese 5 Euro nicht leisten, dann wäre das auch ein anderer Ton gewesen wie deren bitterböser Brief. Ich kann nichts finden, wo ich mich nicht korrekt verhalten hätte.

@Nati02: Die Mieter haben uns damals gesagt, daß sie gerne in der Wohnung bleiben würden, weil sie eben schon so lange da wohnen. Es wäre ganz schlimm für sie, sie da jetzt raus zu klagen (und das ganze liefe nur über eine Klage, die langwierig und zeitraubend wäre, von den Nerven ganz abgesehen).
Ich habe ja keinen Eigenbedarf, die Wohnung wäre für uns außerdem zu klein. Ich möchte nur normale Leute, mit denen man reden kann.

@MM: Ich weiß, daß ich denen keine neue Bleibe suchen muss. Wenn sie da nicht mehr wohnen wollen, können sie gehen. Wohin, kann mir wurst sein.
Ich finds halt sehr schade, sie bekommen für mehrere tausend Euro auf ihren Wunsch hin neue Fenster von uns bezahlt und dann sowas. Und dermaßen derb. Ich kann seit Tagen nur mit dem Kopf schütteln.

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Fredda am 15.10.2013, 20:55 Uhr

Ich wäre für "Reset" - gibt es vielleicht Schiedsleute bei euch? Krieg bringt doch nix...

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Mandi am 15.10.2013, 20:59 Uhr

Wäre sehr schön, und ich wäre die erste, die da mitmachen würde.
Mit diesen Leuten geht das nicht. Wie gesagt, ich hatte nur den Zettel in der Hand, wie man richtig lüftet und wollte mir den Erhalt desselbigen quittieren lassen und die Situation ist so eskaliert. Und das war nicht das erste Mal.
Man kommt dann auch nicht mehr zu Wort, so laut werden die, ich habe mehrfach versucht, sie zur Ruhe zu bringen, um es zu erklären, wofür das gut ist - es ging nicht.

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Fredda am 15.10.2013, 21:03 Uhr

Versuchs mal, sonst hast du nachher den Rechtsstreit, nicht ausziehende Mieter und am Ende, wenn er vor Gift noch einen Schlaganfall kriegt, ein schlechtes Gewissen. Irgendwie ein "amtliches" Schreiben von Schiedsfrau oder -mann mit Terminvorschlag? Oder kennst du wen, der die oder deren Kinder/Angehörige kennt?

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Nikas am 15.10.2013, 21:16 Uhr

DU Eigentümer, DIE Mieter. Bei DEM Umgangston und rüden Attacken würde ich das eh durch Miterschutz abgeflachte Machtgefälle aber nachdrücklich klarmachen. Ich würde alle rechtlichen Handhaben einsetzen, um sie zur Raison zu bringen, notfalls Kündigung (wenn, was aber nach 40 Jahren schwer sein wird, Du eine Kündigung erreichst, musst Du ihnen gar nix als Ersatz besorgen). Sie lebten bisher im chaotischen Schlaraffenland; damit ist jetzt eben Sense. Werden sie schwerlich einsehen; ist aber deren Problem. Du bist nicht vom Sozialbau.

Und wenn sie falsch lüften, wird die Wohnung schimmelig; und DIR werden sie dann die Schuld zuschieben.

Aufzug muss JEDER Mieter zahlen, und wenn er im Keller wohnt. Mag doof sein, ist aber so. Häuser mit Aufzug sind finanziell immer etwas nachteilig; weshalb man es als Mieter bei freier Wahl vermeidet. Aber Du kannst ihn ja nicht wegzaubern.

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Nein, klar wäre es besser, wenn "Reset" möglich wäre...

Antwort von MM am 15.10.2013, 21:21 Uhr

... ich finde nur, die Leute klingen von der Beschreibung her ziemlich krass... :-/ Halt wie welche, bei denen es auf die "nette Tour" eher nix bringt - aber ich mag mich irren, natürlich wäre Deeskalation besser... !

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von IngeA am 15.10.2013, 21:29 Uhr

In dem Moment, wo der alte Herr die Hand gegen mich erhoben hätte, wär Schluss gewesen. Warum hast du dir da nicht gleich die Arbeiter dazu geholt und dann die Polizei.
Die Frage ist, ob ne Anzeige jetzt was bringt. Hast du Zeugen? Haben die Handwerker das Theater mit angesehen, oder nur den Empfang der Broschüre bezeugt? Die waren zu zweit. Ohne Zeugen wird das nichts. Aber du kannst dich von der Polizei beraten lassen, kann auch sein, dass gegen den Choleriker schon was vor liegt.
Außerdem vom Anwalt beraten lassen und denen schriftlich mitteilen, dass sie solche Ausbrüche in Zukunft zu unterlassen haben.

LG Inge

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von Andrea&Würmchen am 15.10.2013, 21:52 Uhr

Lt. unserem Anwalt stimmt das so nicht ganz. Das, was im Mietvertrag steht, "sticht" neuere Vereinbarungen, Urteile, etc.

Wir haben einen harmloseren Fall: Umlegung der Hausmeisterkosten. Unsere Mieterin, die seit ca. 30 Jahren hier wohnt, hat im Mietvertrag stehen, dass diese Kosten auf die qm-Zahl der jeweiligen Wohnungen umgelegt werden. Irgendwann im Lauf der Zeit wurde die Formulierung der üblichen Umlegungsart angepasst, nämlich: Umlegung auf die Anzahl der Mietparteien. Keine Chance, das bei ihr so zu ändern, wenn sie nicht einverstanden ist. Ihr Vertrag hat die älteren Rechte.

Wenn in dem besagten Mietvertrag nun die Kosten für einen Fahrstuhl nicht vorgesehen oder gar ausgeschlossen sind, hat man keine Chance. Und dann muss diese Kosten eben der Wohnungseigentümer zahlen. Oder man legt sich mit der Eigentümergemeinschaft an - auch kein Spaß...

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Andrea&Würmchen am 15.10.2013, 22:18 Uhr

Starker Tobak. Ich vermute allerdings, das war nur der Anfang...

Sie hatten sich so eingerichtet wie es eben war. Das war bequem und billig. Toll. Nun kommt Ihr und wollt Geld haben. Unverschämtheit.

Nein, Spaß beiseite. Ich bin auch so jemand, der alle Kosten sehr transparent auflistet. Das sorgt bei der diesjährigen Nebenkostenabrechnung auch gerade für Ärger. Aber wir sind im Recht und die Mieter müssen da durch - so Leid es mir tut (wirklich jetzt, wir haben ganz nette Leute hier). Wem es nicht passt, der darf ausziehen (wird aber keiner machen, weil sie hier trotz aktuellem Kritikpunkt sehr günstig wohnen).

Was den Aufzug angeht, hatten sie leider vermutlich recht. Wenn der Mietvertrag das nicht vorsieht oder sogar ausschließt, könnt Ihr das nicht umlegen.

Was aber die freche Aktion mit den Fenstern soll, weiß ich nicht. Wahrscheinlich haben sie Angst, dass nun die Kosten noch mehr steigen, wenn Ihr so "exklusiv" modernisiert. Für sie hätte es vermutlich auch Schaumstoff-Dichtungsband getan *g*. Ihr könnt Euch wohl darauf gefasst machen, dass sie NICHT richtig lüften und bei den ersten Schimmelanzeichen auf der Matte stehen, Mietminderung androhen und die Schuld bei den Fenstern suchen (zu gut isoliert oder so).

Wir haben gerade einen etwas anderen Fall, der uns aber auch ratlos dastehen lässt: Unsere längstjährige (sagt man das so?) Mieterin weigert sich, ihre Fenster erneuern zu lassen. Alle Wohnungen im Haus bis auf die meines Vaters (das hat aber andere Gründe) und ihre
haben in den letzten Jahren Zug um Zug neue Fenster bekommen. Sie lehnt immer wieder ab, mit der Begründung, sie würde den entstehenden Lärm und den Dreck nicht ertragen. Wir waren perplex (wer will nicht neue, dichte, schallisolierte Fenster haben???), haben uns erkundigt und erfahren: Wir haben Pech. Wenn sie nicht will, haben wir keinerlei Handhabe, ihr die Fenster "aufzuzwingen". Ich bin immer noch fassungslos, wie handlungsunfähig man im eigenen Haus sein kann (sie hat auch ihr Schloss ausgetauscht und uns keinen Ersatzschlüssel gegeben wie hier sonst üblich - naja, muss die Feuerwehr im Fall des Falles halt die Tür aufbrechen...)

Zurück zu Euch:
Spätestens bei den Handgreiflichkeiten wäre ich gegangen und mit Zeugen wiedergekommen (nicht mit den Handwerkern, die sind im Zweifel nicht greifbar). Ich glaube nicht, dass sie sich dann um 180 Grad gedreht verhalten hätten.

Was tun?
Vermittlungsversuche stünden auch bei mir an erster Stelle. Wäre die schönste Lösung, wenn das klappen sollte. Alles andere zerrt nur an den Nerven.
Wollt Ihr das aus verschiedenen Gründen nicht, könnt Ihr moderat immer wieder die Miete erhöhen (gemäß den gesetzl. Vorgaben) und sie so ausbluten. Aber das wird dauern. Nicht gut für's Gemüt.
Oder Ihr fahrt die scharfen Geschütze auf, kommuniziert nur noch über den Anwalt und nehmt jede Gelegenheit wahr, ihnen eins reinzuwürgen. Ist aber auch anstrengend - und wäre nicht meins.

Harmoniebedürftig zu sein ist nicht die beste Eigenschaft, wenn man Vermieter ist. Da legt man oft drauf. Aber bisher ist mir noch immer eine Einigung gelungen, mit der ich ebenso leben konnte wie die Mieter.

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Wo wir grade bei den Fenstern sind...

Antwort von Hobbit22 am 15.10.2013, 22:53 Uhr

Und hier ja auch Vermieter anwesend sind... vielleicht kennt ihr euch grade aus von wegen Kosten...

Ich habe hier Alufenster von 1978 in einer Wohnung direkt neben Hauptverkehrsstr. und Straßenbahn (5 M Abstand zu den Gleisen) - schalldichte gleich null - von der Kälte mal ganz abgesehen.

Wohne in einer Großstadt, dementsprechend eh schon "horrormieten" und der ehemals Landeseigene Vermieter wurde an die Heuschrecken von Goldman und Sachs verkauft

So, mal ganz abgesehen davon das ich grade den verlangten KALT mietpreis von 8,40 € m² auf 7,11 € m² gerichtlich gegen die Heuschrecke durchgesetzt habe (hatte auf den Tag genau 1 Jahr nach Einzug eine Mieterhöhung bekommen) geht es mir hier um die Fenster.

Habt Ihr eine Ahnung ab wann ein Vermieter verpflichtet ist die Auszutauschen. Bitte beachtet ich will hier keinen armen privaten Vermieter in den Ruin treiben - aber diese Fenster sind eine echt Zumutung zumal sie auch schon 35 Jahre alt sind - damals fuhr die straßenbahn hier vermutlich auch nicht im 5 Min. Takt vorbei

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Christine70 am 15.10.2013, 23:06 Uhr

Ich rate dir eines:

1. Schreib ihnen die Kündigung, denn sie akzeptieren rein gar nichts. Das kenn ich aber auch hier vom nachbarhaus. Das ist ein 6 familien-Haus und die einen Mieter wohnen da schon 40 Jahre. Nun wurd das haus verkauft und sie haben einen neuen besitzer. die mieter führen sich aber auf, als wären sie die hausmeister, weil sie ja schon so lange drin wohnen und wollen gar nix akzeptieren was der neue besitzer verlangt. z. b. hat er diesen sommer das haus energetisch renovieren lassen, nur diese mieter wollten die handwerker nicht in ihre wohnung lassen. neue fenster bräuchten sie keine und der balkon müsse ebenfalls nicht erneuert werden, ist ihnen scheißegal wie das aussieht, wenn 5 wohnungen neue fenster und einen neuen balkon haben, sie haben die handwerker nicht bestellt und wollen das auch nicht.
also bleibt auch hier nur die kündigung !! und das hat die neue besitzerin mit hilfe eines anwaltes durchgezogen

2. Anzeige wegen Nötigung !! da du einen zeugen hast, bist du auf der sicheren seite. Und das sollte auch grund genug sein, denen kündigen zu dürfen. erkundige dich bei deinem anwalt.
sowas geht gar nicht

nur weil sie 40 jahre dort wohnen, haben sie noch lange nicht das recht sich aufzuführen, als würde ihnen die wohnung gehören. sie sind mieter, nicht mehr und nicht weniger und haben sich an deine regeln zu halten, solange diese regeln rechtens sind. und wenn du die fenster austauschen willst, dann machst du das, punkt!

ich würde da gar nicht lang rumfackeln, raus mit denen

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ich geh mal davon aus..

Antwort von Christine70 am 15.10.2013, 23:08 Uhr

selbst wenn mandi es ihnen vorher erklärt hätte und ihnen gesetzestexte gezeigt hätte, wäre der mann dennoch ausgetickt.

eine hand gegen fremde zu erheben, das geht nicht !!!

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auch mal die nachbarn befragen !!

Antwort von Christine70 am 15.10.2013, 23:18 Uhr

vielleicht haben die auch schon schlechte erfahrung mit ihnen gemacht

mal dezent rumfragen kostet nix..

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von shinead am 15.10.2013, 23:55 Uhr

Meine Mieter sind meine Geschäftspartner und von meinen Geschäftspartnern lasse ich mich nicht beleidigen.

Ganz einfach.

Ja, ich würde sie anzeigen und die Handwerker als Zeugen nennen.

In Rücksprache mit dem Anwalt würde ich die Kündigung (außerordentlich) auf den Weg bringen.

Außerdem würde ich jetzt über den Anwalt eine Mieterhöhung wegen Modernisierung (11% der Gesamtkosten für die Fenster jährlich) prüfen und ggf. auch umsetzen lassen.

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Christine70 am 16.10.2013, 6:59 Uhr

bei meinen nachbarn war das sogar so krass, daß sie jeden neuen mieter der eingezogen ist, rausgemobbt haben. sie hatten angegeben, sie seien die hausmeister (was nicht stimmte) und sie bestimmen was im haus passiert.
Familien mit kindern wurden überhaupt nicht akzeptiert.
ich hab kontakt zu der neuen besitzerin, sie war anfangs auch eher dafür, das im guten zu regeln, aber gegen diese mieter kam sie nicht an. sie wurde ebenfalls beschimpft und beleidigt. jetzt bin ich gespannt, ob sie ausziehen, weil sie schon verlauten ließen, sie lassen sich nicht aus einer wohnung werfen, in der sie schon 40 jahre wohnen. sie hätte sozusagen mehr rechte als die neue besitzerin.

Sowas geht gar nicht. aber leider gibts scheinbar mehr solche menschen :(

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von maxwell! am 16.10.2013, 7:15 Uhr

Aus der Wohnung mobben??

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Re: Es gibt ein BGH-Urteil dazu

Antwort von bobfahrer am 16.10.2013, 7:29 Uhr

Da wäre tatsächlich die andere Seite interessant. Ist schon sehr einseitig und am Ende war es ganz anders. Wir waren ja nicht dabei.

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Tja wie ist das den nun?

Antwort von Aprilscherz2000 am 16.10.2013, 8:12 Uhr

Mündlicher Mietvertrag ist ja gültig.Auch ne mündliche Kündigung???Würd mich da mal mit dem Anwalt beraten.Vieleicht kann man da was machen, schließlich hast Du ja auch Zeugen.

Netten Brief"gerne nehemen wir ihre kündigung fristgerecht zum XX an"

Gruss Chrissie

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Pamo am 16.10.2013, 9:25 Uhr

Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, wie ich diese Mieter so schmerzfrei wie möglich loswerde. Dabei würde ich alle legalen Möglichkeiten in Erwägung ziehen, einschließlich einer Anzeige wegen Beleidigung, einer Annahme der mündlichen Kündigung etc. pp.

Die werden euch weiter Schwierigkeiten machen und nicht zu knapp.

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von lotte_1753 am 16.10.2013, 11:04 Uhr

Kenne mich Null mit Mietrecht aus, aber es is immer so ne Sache, wenn man versucht, die andere Partei mit einer Drohung zu einer Vertragsänderung zu bringen. Denn nichts anderes hat Dir Dein Anwalt geraten (bzw. Du hast ihn so verstanden). Zur Zahlung der Aufzugskosten sind sie vertraglich ja nicht verpflichtet.

So richtig dolle ist der Rat wirklich nicht, hätte ich die Gegenseite vertreten, hätte ich mich auch sehr überrascht ob dieses Vorgehens gezeigt und sehr deutliche Worte gefunden.

Mein Rat wäre eher gewesen, einen netten Brief zu schreiben dahingehend, dass das mein Versehen war, denn ich hatte die üblichen Regelungen im Hinterkopf aber die anderslautende vertragliche Regelung übersehen. Das es mir wirklich leid täte und ich nicht hoffe, dass mein Versehen Auswirkungen auf die Zukunft hätte. Dann dann mit netten Worten die Fenster "verkaufen" und erst dann die Miete erhöhen.

Das Verhalten der Gegenseite geht natürlich gar nicht. Vergiss aber nicht, dass Richter in Mietsteitigkeiten meistens die Hausschuhe anhaben ...

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von Christine70 am 16.10.2013, 16:39 Uhr

ich frage mich gerade, ob ein alter mietvertrag nicht hinfällig wird, sobald die besitzer wechseln?

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von lotte_1753 am 16.10.2013, 16:52 Uhr

Wird er nicht.

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von IngeA am 16.10.2013, 17:22 Uhr

Die Frage ist auch: wurde der Aufzug bis jetzt wirklich nicht abgerechnet, oder haben die Mieter das einfach nicht mitbekommen, weil der alte Besitzer eben keine detaillierte Abrechnung gemacht hat.

LG Inge

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von bobfahrer am 16.10.2013, 18:23 Uhr

Schon interessant - für mich hört sich das geplant an. Ist ja auch doof nur knapp 60% Miete zu bekommen im Gegensatz zu den anderen Vermietern die eben viel mehr Miete einnehmen. Sowas weis man aber vorher. Wer weis was vorgefallen ist das der Mann sich nicht mehr anders zu helfen wußte. Ich glaub die Story SO jedenfalls nicht.

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Re: Würdet ihr das tun?

Antwort von shinead am 17.10.2013, 10:34 Uhr

Genau, Vermieter sind ja grundsätzlich Lügner, Betrüger und geldgeile Kapitalisten!

Mieter hingegen sind zuverlässige, rechtschaffene Menschen, die immer Recht haben.

Bobfahrer, es gibt mehr solcher Mieter als Du Dir vorstellen kannst!
Eine Mieterin bei mir steht auch kurz vor dem Rauswurf. Sie kürzt unbegründet die Miete (die wär ja so teuer... Sie kostet 150 Euro weniger als die Nachbarwohnung ohne Garten - anderer Eigentümer), meldet Schäden nicht und verursacht dadurch Mehrkosten (Sanierung Fußböden), fordert eine Sanierung des Bades und eine Badewanne ( das Bad ist von 2000, weiß gekachelt, weiße Elemente, war schon immer ein Duschbad) und beschäftigt mich mit ihrem Blödsinn mehr als es sich lohnt.
Noch einmal zahlt sie weniger Miete und sie fliegt. Dann klag' ich zum ersten mal einen Mieter raus.
Komischerweise läuft das mit den anderen sehr gut. Kann also nicht an mir als Vermieter liegen.

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