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Geschrieben von DK-Ursel am 18.09.2017, 12:11 Uhr

Wer weiß, wie ich mich entschieden hätte

formuliere ich mal Deinen Satz um, Sille.
Aber um genau diese Entscheidung eindeutig i neine Richtung zu lenken, ist so ein Prozeß auch wichtig.
Wer weiß, ob ich Polizei angerufen hätte, Jugendamt, Feuerwehr, Krankenwagen - wer weiß , ob ich eine Rettungsgasse gebildet hätte, ob ich jemanden angesprochen hätte, ob ich ...
Ja, mit dieser Ausrede "die anderen... und wer weiß wie ich" kann man dann ja fast jegliche falsche Entscheidung auch noch rechtfertigen.

Sicher ist man oft überfordert von so mancher Situation, genau darum kann man aber Hilfe herbeirufen.
Auch ein Betrunkener, der dort liegt, gehört dorthin nicht, sondern hat Anspruch darauf, untersucht zu werden, ob ihm nicht doch Ernsthaftes fehlt.
Hätte Dein Mann oder Sohn dort gelegen, sähe die Entrüstung wohl anders aus --- und jede Rechtfertigung derer, die "überfordert" waren, klänge Dir sicher sehr hohl in den Ohren.

Wenn den Menschen schon moralisch nicht einfällt, was zu tun ist, dann muß den Leuten dies eben auf rechtlichem Weg aufgezeigt werden.
Unterlassene Hilfeleistunmg kostet sicher mehr als ein umsonst herbeigerufener Rettungswagen - im schlimmsten Falls ogar Menschenleben!

Gruß Ursel, DK

 
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