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von Leena  am 18.09.2017, 8:55 Uhr

Sicher..?

Irgendwo in meinem Hinterkopf schwirren noch vage Sätze herum wie "Das Unterlassen muss für den Erfolgseintritt kausal gewesen sein". Und irgendwie bin ich dann bei "Die unterlassene Hilfeleistung ist für den Tod des Opfers kausal, wenn der Tod bei geleisteter Hilfeleistung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre" - was ja lt. Gutachter gerade eben nicht der Fall war. Somit war die unterlassene Hilfeleistung für den Eintritt des Todes eben nicht kausal. Womit die Frage, ob die Bankkunden, die weggeschaut haben, dass hätten erkennen können, vielleicht doch relevant sein könnte...

Wie gesagt, mit Strafrecht habe ich nichts zu tun, da kenne ich mich nicht aus, aber spontan wäre ich mir nicht sicher, ob es nicht doch grundsätzlich relevant sein könnte.

 
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