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Geschrieben von Sille74 am 18.09.2017, 10:04 Uhr

Ich meine mich zu rrinnern, dass $ 323c StGB kein Erfolgsdelikt ist, ...

... bin mir aber nicht mehr sicher, wobei ich allerdings finde, dass die Formulierung von $ 323c StGb für diese Annahme spricht und Sinn und Zweck der Vorschrift. Ich glaube, das, was Du meinst wäre Begehen einer Tat (z.B. Totschlag) durch Unterlassen.

Ich vermute ja auch, dass ansonsten die Staatsanwaltschaft schon gar nicht Anklage erhoben hätte. Solche Sachen wissen die ...

Vom "Moralischen" her ... Klar sagt man da jetzt als nicht Involvierter: "wie kann man nur?" Aber wenn man in der Situation ist ... da trofft man in aller Schnelle eine Entscheidung ... wer weiß, ob man sich da nicht auch lieber für die Scheuklappen entscheidrn würde (je nach Situation) ... Natürlich ist das nicht richtig, aber ich tu mir da schwer mut so starker Entrüstung ...

 
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