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von Leena  am 18.09.2017, 9:03 Uhr

Lassen wir doch mal das gesetzliche weg

Im Strafprozess sollen wir mal die rechtlichen Aspekte weglassen und es vom moralischen Standpunkt aus sehen..?

Es geht doch nicht um eine (unstrittige) moralische Verurteilung, sondern um die Frage einer juristischen Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung. Für die Moral ist das Essener Landgericht nun doch nicht zuständig - und das kann man auch nicht von ihm erwarten!

 
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