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Geschrieben von emilie.d. am 27.12.2016, 11:12 Uhr

Wenn Du Symptome im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung hast,

muss der Arzt die melden. Hast Du das Gefühl, er macht das nicht, kannst Du selbst anrufen, der Arzt wird dann entsprechend abgemahnt.
Hast Du eine Grundimmunisierung bekommen mit einem Tetanus Einzelimpfstoff? Je nach Nebenwirkung und Risiko-Nutzenabwägung hatte die Klinik objektiv vielleicht sogar Recht, die Grundimmunisierung nicht abbrechen zu wollen. Beim Tetanus Einzelimpfstoff von Merieux gibt es z.B. als Nebenwirkung Entzündungen am Armnerv. Da würde man im NormalFall trotzdem noch die nächusten zwei Dosen geben und die Neurotis nebenher entsprechend behandeln.

 
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