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Geschrieben von Benedikte am 04.11.2018, 6:58 Uhr

Was kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden-Gelsanlage g

Normalerweise kümmere ich mich ja ganz erfolgreich um unsere Gelddinge, aber diesmal brauche ich Hilfe.

Mein Mann hat hier im Ausland eine Stelle gefunden. Er wird brutto für netto bezahlt, also ohne jede Abgaben, das muss ich in Deutschland bei meiner Steuer angeben und nachversteuern .

Der Arbeitgeber gewährt aber großzügige Zuschüsse zum Gehalt für Vorsorge.

Zitat der Buchhalterin des Arbeitsgebers:

Die Arbeitnehmer erhalten Zuschüsse zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung-Altersvorsorge. Wir haben keine Broschüre dazu, aber als Altersvorsorge gilt das, was man in Deutschland bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben abziehen kann. Ich brauche die Verträge.

Ich suche jetzt eine Anlage, die man als altersvorsorge bei der Steuer als Sonderausgabe abziehen kann. Wir werden vermutlich vier Jahre bleiben. Der Zeitpunkt der Aus oder Rückzahlung der Anlage ist mir gleich, gerne erst in zehn Jahren zum Penionsbeginn. Mein Mann hat sich mal beraten lassen in Deutschland, die haben ihm echt so eine miese Rentenversicherung andrehen wollen mit unglaublichen Abschlusskosten, laufenden Kosten, Verwaltungskosten, ich glaube, man konnte fast sehen, dass man mehr einzahlt als zurückkriegt.

Ich denke eher an einen aktien-oder Sparplan. aber was?

Was könnt Ihr empfehlen?

Benedikte

 
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